Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Berufszugang

Güterbeförderungsgewerbe Vorarlberg

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2023

Tätigkeit

Wer für einen anderen Güter auf der Straße befördert, übt das Güterbeförderungsgewerbe
aus. Der Wert des Transportguts ist irrelevant, auch der Transport wertloser Sachen ist
Güterbeförderung.

Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ mit mehr als 3.500 kg höchsten zulässigen
Gesamtgewicht (oder KFZ die mit Anhänger die 3500 kg überschreiten) darf nur aufgrund
einer Konzession für

  1. den innerstaatlichen Güterverkehr (innerhalb von Österreich) 1 ode
  2. den grenzüberschreitenden Güterverkehr 2

ausgeübt werden.

Die Konzession ist für eine bestimmte Anzahl von Kraftfahrzeugen zu erteilen und darf erst
nach Rechtskraft der bescheidmäßigen Genehmigung ausgeübt werden.
Für das Kleintransportgewerbe (Güterbeförderung mit KFZ oder KFZ mit Anhängern, deren
höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500kg nicht übersteigt) ist keine Konzession
erforderlich, jedoch die Anmeldung dieses freien Gewerbes. Diese Anmeldung kann in der
zuständigen BH oder im Gründerservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg erledigt werden.

Weitere Informationen (Voraussetzungen für die Konzessionserteilung, Gewerbeanträge, Neugründerförderungsgesetz,...) entnehmen Sie dem Download auf der rechten Seite!