Gewerberegister-Täuschungsschreiben von BGA bzw. IHG
Es kursieren Schreiben in denen Unternehmen aufgefordert werden, Firmendaten zu bestätigen oder zu ergänzen
Lesedauer: 1 Minute
28.08.2026
Achtung: Hinter den Schreiben der „Branchen & Gewerbeauskunft (BGA)“ oder „Industrie, Handel & Gewerbe (IHG)“ kann jedoch ein kostenpflichtiger Eintrag in ein privates Branchenverzeichnis stecken.
Merkmale
- Absender z.B. „Branchen & Gewerbeauskunft (BGA)“ oder „Industrie, Handel & Gewerbe (IHG)“
- Aufforderung, Firmendaten zu prüfen, zu korrigieren oder zu ergänzen
- Hinweis auf eine angebliche „Eintragung“ oder „Registrierung“ in einer Gewerbedatenbank
- Rücksendung innerhalb weniger Tage (z. B. 3 Werktage) gefordert
- Rücksendung per E-Mail/Scan an z.B. info@bg-eintrag.com
- Formular enthält Felder für Telefonnummer, E-Mail und Firmenangaben
- Im Kleingedruckten Hinweis auf einen kostenpflichtigen Vertrag bzw. Eintrag in ein Branchenverzeichnis
- Gestaltung erinnert an ein offizielles Schreiben oder ein behördliches Register
Nicht auf solche Schreiben reagieren, nichts unterschreiben, keine Daten ergänzen und das Formular nicht zurücksenden!
Muster