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Person mit Brille im Fokus arbeitet an einem Laptop und versucht sich mit einem Passwort einzuloggen
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Pflicht zur Umsetzung eines Widerspruches

Wie Verantwortliche laut DSGVO bei einem Widerspruch reagieren sollten

Lesedauer: 4 Minuten

01.09.2026
Das allgemeine Widerspruchsrecht nach DSGVO, Voraussetzungen für Widerspruch gegen Datenverarbeitung oder Direktwerbung und Umsetzungspflichten für Verantwortliche – von Identitätsprüfung über Ablehnungsmöglichkeiten bis zu Verständigung, Fristen, Entgelt und Durchsetzung.

Wer kann einen Widerspruch einlegen?

Jede betroffene Person kann Widerspruch dagegen einlegen, dass ihre personenbezogenen Daten weiterhin verarbeitet werden. 

Wen trifft die Umsetzungspflicht bei einem Widerspruch?

Nur Sie als Verantwortlicher müssen einen Widerspruch umsetzen.

Hinweis
Wenn Sie als Auftragsverarbeiter handeln, sollten Sie Anträge der Betroffenen unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleiten. Als Auftragsverarbeiter müssen Sie den Verantwortlichen außerdem bei der Umsetzung der Betroffenenanträge unterstützen. 

Wie können betroffene Personen ihr Widerspruchsrecht geltend machen?

Die betroffene Person kann den Antrag formlos (Frage 5) stellen. Wenn die betroffene Person einen allgemeinen Widerspruch gegen die Verarbeitung beantragt, muss sie in ihrem Antrag allerdings die Gründe für den Widerspruch angeben.

Muss ein Identitätsnachweis verlangt werden, bevor der Antrag erfüllt wird? 

Grundsätzlich ist ein Identitätsnachweis der antragsstellenden Person nicht erforderlich. Sollten Sie allerdings begründete Zweifel an der Identität der antragstellenden Person haben, können Sie zusätzliche Informationen anfordern (z. B. Ausweiskopie). 

  • Weitere Infos zum Identitätsnachweis von betroffenen Personen erhalten Sie auf unserer Infoseite zu den Betroffenenrechten Wann und wie müssen betroffene Personen ihre Identität nachweisen, damit der Verantwortliche Betroffenenanträge bearbeitet?) 

Unter welchen Voraussetzungen können betroffene Personen einen allgemeinen Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen?

Ein solcher allgemeiner Widerspruch muss einige Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie als Verantwortlicher verarbeiten die Daten der betroffenen Person auf Grundlage berechtigter Interessen oder für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und
  2. die betroffene Person begründet den Widerspruch mit einer besonderen Situation, in der sie sich befindet.
Hinweis
Die Verarbeitung von Daten zu wissenschaftlichen, historischen oder statistischen Zwecken bildet einen Sonderfall. Falls Sie als Verantwortlicher die Daten zu diesen Zwecken verarbeiten, kann die betroffene Person ebenfalls einen Widerspruch wegen ihrer besonderen Situation erheben. Dabei spielt es keine Rolle, auf welcher rechtlichen Erlaubnis Grundlage (wie etwa berechtigte Interessen, im öffentlichen Interesse, etc.)  die Verarbeitung basiert.

Sie können den Widerspruch jedoch ablehnen, wenn die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist. 

Unter welchen Voraussetzungen können betroffene Personen Widerspruch gegen Direktwerbung einlegen?

Betroffene Personen müssen ihren Widerspruch gegen Direktwerbung nicht begründen.

Können Sie als Verantwortlicher einen Widerspruch ablehnen?

Die allgemeinen Ablehnungsrechte von Verantwortlichen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Betroffenenrechten (Frage 12).

Abgesehen davon, können Sie als Verantwortlicher den allgemeinen Widerspruch auch ablehnen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • Sie können zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die gegenüber den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder 
  • die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ihren Rechtsansprüchen.

Ein Widerspruch gegen Direktwerbung kann nicht abgelehnt werden.

Wie sollen Verantwortliche auf einen Widerspruch reagieren?

Als Verantwortlicher dürfen Sie die Daten der betroffenen Person im Falle eines berechtigten Widerspruchs nicht weiterverarbeiten. 

Hinweis
Ein erfolgreicher Widerspruch stellt außerdem einen Löschungsgrund dar. Das bedeutet, dass die betroffene Person im Anschluss an den Widerspruch die Löschung ihrer Daten von Ihnen verlangen kann, was Sie verpflichtet die personenbezogenen Daten der betroffenen Person zu löschen. 

Müssen Sie als Verantwortlicher die betroffene Person verständigen?

Als Verantwortlicher müssen Sie die betroffene Person von der (nicht) durchgeführten Maßnahme informieren. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Betroffenenrechten (Fragen 7 und 8).

Innerhalb welcher Frist müssen Verantwortliche dem Widerspruch nachkommen?

Als Verantwortlicher müssen Sie dem Betroffenen-Antrag unverzüglich nachkommen. Details zu den Fristen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Betroffenenrechten (Frage 10).

Dürfen Verantwortliche für die Umsetzung des Widerspruchs ein Entgelt verlangen?

Grundsätzlich müssen Sie als Verantwortlicher die Auskunft kostenlos erteilen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die ein Entgelt rechtfertigen (Frage 12).

Wo kann die betroffene Person ihren Widerspruch durchsetzen?

Wo die betroffene Person ihren Widerspruch durchsetzen kann, erfahren Sie auf unserer  Übersichtsseite zu den Betroffenenrechten (Frage 14). 

Mit welchen Geldstrafen müssen Verantwortliche rechnen, wenn sie Betroffenenrechte verletzen?

Wenn Sie als Verantwortlicher die Rechte von betroffenen Personen verletzen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen (Frage 15). 

Zum Nachschlagen: Gesetzliche Bestimmungen zu den Betroffenenrechten

Kontakt für Rückfragen

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