Neue Liste von Abwrackeinrichtungen
Schiffe dürfen nur in diesen Anlagen recycelt werden
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Schiffe, die zum Recyceln bestimmt sind, dürfen nur in jenen Abwrackeinrichtungen behandelt werden, die auf der europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen angeführt sind. Das muss der Schiffseigner sicherstellen. Diese sogenannte „europäische Liste“ wurde nun aktualisiert. Die Liste umfasst sämtliche Informationen über die Abwrackeinrichtung – zum Beispiel die Art und Größe der Schiffe, die recycelt werde können, die Höchstkapazität oder die Recycling-Methode.
Solche Abwrackeinrichtungen gibt es innerhalb der EU unter anderem in Dänemark, Frankreich, Litauen, den Niederlanden oder Spanien. Aus Drittstaaten sind Anlagen aus den USA, dem Vereinigten Königreich und der Türkei gelistet.
Der Beschluss tritt am 5. März 2026 in Kraft.
Weiterführende Links Abwrackeinrichtungen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/448 der Kommission vom 27. Februar 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 in Bezug auf Aktualisierungen der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen
- Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG Text von Bedeutung für den EWR
- Informationen der Europäischen Kommission zum Schiffsrecycling