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Person mit Schutzhelm in Rückenansicht auf großem Blech stehend Schweißgerät bedienend, ringsum große Stücke rostigen Metalls von einem Schiff
© Manok | stock.adobe.com

Neue Liste von Abwrackeinrichtungen

Schiffe dürfen nur in diesen Anlagen recycelt werden

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 04.03.2026

Schiffe, die zum Recyceln bestimmt sind, dürfen nur in jenen Abwrackeinrichtungen behandelt werden, die auf der europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen angeführt sind. Das muss der Schiffseigner sicherstellen. Diese sogenannte „europäische Liste“ wurde nun aktualisiert. Die Liste umfasst sämtliche Informationen über die Abwrackeinrichtung – zum Beispiel die Art und Größe der Schiffe, die recycelt werde können, die Höchstkapazität oder die Recycling-Methode. 

Solche Abwrackeinrichtungen gibt es innerhalb der EU unter anderem in Dänemark, Frankreich, Litauen, den Niederlanden oder Spanien. Aus Drittstaaten sind Anlagen aus den USA, dem Vereinigten Königreich und der Türkei gelistet. 

Der Beschluss tritt am 5. März 2026 in Kraft.

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