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Die Flagge Lettlands weht im Wind unter blauem Himmel vor einer Stadtansicht von Riga.
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PPWR in Lettland: Verpackungsvorgaben für Unternehmen

Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Lettland

Lesedauer: 3 Minuten

Stand: 31.08.2026
Informationen zu den Regelungen für Verpackungen in Lettland: Herstellerverantwortung, zuständige Behörden und Herstellerverantwortungssysteme sowie Pflichten für österreichische Unternehmen, die verpackte Waren erstmals in Lettland in Verkehr bringen.

Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Lettland

Derzeit wurden in Lettland keine speziellen nationalen Regelungen veröffentlicht, die ein zentrales Verpackungsherstellerregister oder zusätzliche Registrierungsanforderungen im Zusammenhang mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorsehen. Die Verpflichtungen von Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Lettland in Verkehr bringen, werden weiterhin über die Regelungen des Naturressourcensteuergesetzes (Natural Resources Tax Law) sowie über die bestehenden Herstellerverantwortungssysteme erfüllt.

Zuständige Behörden der PPWR in Lettland

Umweltbehörde und Aufsichtsbehörde für Herstellerverantwortungssysteme:

State Environmental Service
Fr. Ilona Trezina, Waste Management Department
Rupniecibas 23, Riga, LV-1045
Telefon: +371 67084200
E-Mail: pasts@vvd.gov.lv
E-Mail: ilona.trezina@vvd.gov.lv

Steuerbehörde für Naturressourcensteuer und steuerliche Meldepflichten:

State Revenue Service
Talejas 1, Riga, LV-1978
Telefon: +371 67120000
E-Mail: vid@vid.gov.lv

Zuständiges Ministerium für die gesetzliche Regelung der Herstellerverantwortung und Abfallwirtschaft:

Ministry of Climate and Energy
Latgales 165, Riga, LV-1019
Telefon: +371 63007383
E-Mail: pasts@kem.gov.lv

Herstellerregister gemäß PPWR in Lettland

Derzeit besteht in Lettland kein gesondertes zentrales Verpackungsherstellerregister.

Unternehmen, die einem Herstellerverantwortungssystem angeschlossen sind, können über das vom State Environmental Service geführte öffentliche Verzeichnis der an Herstellerverantwortungssystemen beteiligten Hersteller überprüft werden: RAS iesaistītie ražotāji

Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Lettland

Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) für Lettland

Das lettische Naturressourcensteuergesetz (Natural Resources Tax Law) sieht vor, dass bei ausländischen Unternehmen, die nicht beim lettischen Staatlichen Steuerdienst (VID) registriert sind und erstmals Verpackungen oder verpackte Waren in Lettland in Verkehr bringen, die Steuer- und Meldepflichten von der lettischen Betriebsstätte, dem Warenempfänger oder einer anderen aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung benannten Person in Lettland übernommen werden können. Die gesetzlichen Verpflichtungen können darüber hinaus über ein zugelassenes Herstellerverantwortungssystem erfüllt werden.

Hinweis für österreichische Unternehmen

Österreichische Unternehmen, die verpackte Waren erstmals nach Lettland liefern und dort erstmals in Verkehr bringen, sollten prüfen, ob sie als Erstinverkehrbringer im Sinne des lettischen Naturressourcensteuergesetzes gelten. In diesem Fall können Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Naturressourcensteuer sowie gegebenenfalls der Teilnahme an einem Herstellerverantwortungssystem entstehen.

Bei Verpackungsmengen von weniger als 300 kg pro Kalenderjahr ist die Teilnahme an einem Herstellerverantwortungssystem grundsätzlich nicht erforderlich. Der Erstinverkehrbringer beziehungsweise dessen Vertreter bleibt in diesem Fall für die Berechnung, Meldung und Entrichtung der Naturressourcensteuer verantwortlich.

Ab einer Verpackungsmenge von 300 kg pro Kalenderjahr werden die Verpflichtungen in der Praxis regelmäßig über ein zugelassenes Herstellerverantwortungssystem erfüllt. Der Systembetreiber organisiert dabei insbesondere die Sammlung, Verwertung und das Recycling der Verpackungsabfälle und übernimmt häufig auch die damit verbundenen Melde- und Verwaltungsaufgaben.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Außenwirtschaftscenter Riga gerne zur Verfügung:

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Riga
Telefon: +371 67 358 100
E-Mail: riga@wko.at 

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