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Zwei Personen überprüften in einer Werkstatt Autobatterien, im Hintergrund verschwommen weitere Personen, die  Autos untersuchen.
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Delegierte Verordnung zur Austauschbarkeit von Gerätebatterien

Erweiterung der Liste für Ausnahmen für bestimmte Produkte bzgl. Austauschbarkeit und Entfernbarkeit von Gerätebatterien

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 04.11.2026
Die EU erweitert die Ausnahmen von den Vorgaben zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien. Für bestimmte Produkte dürfen Batterien ausschließlich durch unabhängige Fachleute entfernt und ausgetauscht werden. Betroffen sind Unternehmen, die Produkte mit eingebauten Gerätebatterien in Verkehr bringen.

Die neue EU-Batterienverordnung enthält Vorgaben für die Entfernbarkeit von Batterien: Ab dem 18. Februar 2027 müssen Unternehmen, die Produkte, in die Gerätebatterien eingebaut sind, dafür sorgen, dass diese leicht entfernbar sind und ausgetauscht werden können. Dabei gibt es eine Liste von Ausnahmen für bestimmte Produkte, deren Gerätebatterien sich nur von unabhängigen Fachleuten und nicht von Endnutzern entfernen und austauschen lassen müssen. Diese Liste wurde nun erweitert und entsprechend wurde der Absatz 2 des Artikels 11 abgeändert.

Die Verordnung tritt am 11. November 2026 in Kraft. Sie betrifft alle Unternehmen, die Produkte, in die Gerätebatterien eingebaut sind, in Verkehr bringen.