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Die Flagge Italiens im Wind wehend unter blauem Himmel mit Wolken, im Hintergrund historische Gebäude.
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PPWR in Italien: Verpackungsvorgaben für Unternehmen

Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Italien

Lesedauer: 3 Minuten

Stand: 12.08.2026
PPWR in Italien: Informationen zum Umsetzungsstand, Herstellerregister RENAP, zu Verpackungs-EPR-Pflichten und zuständigen Stellen. Behandelt werden zudem Vorgaben für grenzüberschreitende Lieferungen, Registrierung bei CONAI sowie Regelungen für ausländische Unternehmen und Bevollmächtigte.

Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Italien

Die nationale Umsetzung der europäischen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist in Italien derzeit noch in Ausarbeitung.

  • Nationales Durchführungsdekret: Ein konkreter Veröffentlichungszeitraum oder ein finaler Zeitplan für das italienische Durchführungsdekret liegt aktuell noch nicht vor. Weitere Klarstellungen bezüglich der künftigen Ausgestaltung der Verpackungs-EPR-Systeme, des Produzentenregisters und eventueller Bevollmächtigtenregelungen werden im Laufe des Jahres 2026 erwartet.
  • Übergangsphase: Bis zum Inkrafttreten der neuen Durchführungsbestimmungen erfolgt die Erfüllung der italienischen Verpackungs-EPR-Pflichten weiterhin über das bestehende CONAI-System.

Herstellerregister gemäß PPWR (RENAP) in Italien

In Italien ist das nationale Herstellerregister RENAP (Registro Nazionale dei Produttori) zwar gesetzlich im Rahmen des Ministerialerlasses Nr. 144/2024 verankert, jedoch noch nicht vollständig für alle Bereiche operativ.

  • Status des Registers: Das RENAP-Portal ist seit 2025 für Sektoren wie Elektroaltgeräte (WEEE), Batterien/Akkumulatoren sowie Altreifen aktiv.
  • Verpackungsbereich (Registro Imballaggi): Ein operatives Verpackungsregister gemäß Art. 44 PPWR existiert derzeit noch nicht, da die sektorspezifischen Durchführungsbestimmungen ausstehen.
  • Freiwillige Datenaktualisierung: CONAI hat Konsortiumsmitglieder kürzlich aufgefordert, ihre Daten zu überprüfen und zu aktualisieren, um auf eine künftige Anbindung an das RENAP vorbereitet zu sein.

Zuständige Stellen & Organisationen (EPR / PROs)

  • CONAI (Consorzio Nazionale Imballaggi): Die zentrale Stelle und das zuständige Konsortium für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) im Verpackungsbereich in Italien
  • Zuständiges Ministerium: Ministero dell'Ambiente e della Sicurezza Energetica (MASE)

Verpflichtete Unternehmen & Regelungen für den grenzüberschreitenden Vertrieb

Bei der Lieferung von verpackten Waren aus dem Ausland (z.B. aus Österreich) nach Italien unterscheidet CONAI nach folgenden Vertriebswegen:

VertriebswegVerpflichtung & Auslegung
Lieferung an italienische Händler/Importeure/Wiederverkäufer (B2B)Die Verpackungsverantwortung verbleibt grundsätzlich beim italienischen Wirtschaftsteilnehmer/Importeur.
Direktverkäufe an italienische Endverbraucher (B2C/Fernabsatz/E-Commerce)Das ausländische Unternehmen muss die Verpackungspflichten selbst erfüllen und sich bei CONAI registrieren (entweder direkt oder über den genutzten Marktplatz, z.B. Amazon).
Direktlieferungen an gewerbliche Endnutzer (Professional End Users)Nach aktueller CONAI-Auslegung liegt die Verpflichtung bei italienischen Unternehmen, welche die Ware ausschließlich für den eigenen Geschäftsbetrieb nutzen und nicht weitervertreiben, beim italienischen Empfänger. (Hinweis: Dieser Punkt sollte im Zuge der weiteren PPWR-Umsetzung beobachtet werden).

Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) & Zustellungsdomizil für Italien

  • Status Art. 45 PPWR: In Italien existiert derzeit noch keine nationale Rechtsgrundlage, die die Zuweisung eines formellen Authorised Representative (Bevollmächtigten) gemäß Art. 45 PPWR zwingend vorschreibt.
  • Sonderverfahren für Auslandsunternehmen: Ausländische Unternehmen können sich über ein bestehendes Sonderverfahren bei CONAI registrieren. Hierfür ist die Benennung eines nationalen Ansprechpartners bzw. ein Zustellungsdomizil (domicilio speciale) erforderlich.

Ansprechpartner & Beratung

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Mailand
Piazza del Duomo 20
I-20122 Mailand
Telefon: +39 02 879 09 11
E-Mail: mailand@wko.at

Externe Vertrauensexperten & Compliance-Dienstleister

Offiziell von CONAI akkreditierte Dienstleister für die reine Funktion eines domicilio speciale gibt es derzeit nicht. Für grenzüberschreitende Begleitung, Beratung und Registrierungsverfahren haben sich in der Praxis folgende Fachexperten bewährt:

  • BDO Tax S.r.l.
    Ansprechpartner: Dott. Pierluigi Gorani (Senior Manager)
    Adresse: Viale Abruzzi 94, 20131 Milano (MI), Italien
    Telefon: +39 02 58 2010
    E-Mail: pierluigi.gorani@bdo.it
    Korrespondenzsprache: Englisch
  • Econ GmbH
    Ansprechpartner: Egon Prenn (CEO)
    Adresse: Dantestr. 2/M, I-39031 Bruneck/Brunico (BZ), Italien
    Telefon: +39 0474 830930
    E-Mail: info@econ.bz.it
    Korrespondenzsprache: Deutsch/talienisch

Hinweis
Zu den Kosten: Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Umfang der Meldungen sowie den in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (z.B. laufende Erstellung der CAC-Meldungen).
  • CONAI PPWR-Informationsbereich: Inklusive Leitfaden, FAQ, englischsprachigem Vademecum und Webinar-Unterlagen unter New Packaging Regulation (PPWR) − CONAI
  • WKO Veranstaltungen: Das AußenwirtschaftsCenter Mailand organisiert regelmäßig Informationsformate wie Webinare und Workshops zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Umwelt-Compliance in Italien.

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