Berechtigungsumfang Bilanzbuchhalter/in

Berufsrechte

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  1. Einrichtung von Buchhaltungs- und Bilanzierungssystemen und die damit zusammenhängenden Beratungsleistungen.
  2. Führung der pagatorischen Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der Lohnverrechnung und der Erstellung der Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
  3. Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen) nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 221 Abs. 1 iVm § 221 Abs. 4, 6 und 7 des UGB festgesetzten Merkmale.
  4. Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Wege unter Ausschluss jeglicher Vertretung.
  5. Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof, sowie die Vertretung in Angelegenheiten des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG), BGBl. I Nr. 44/2020.
  6. Beratung, Vertretung und Ausstellen von Bestätigungen betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Krisensituation.
  7. Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes, sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen.
  8. Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen.
  9. Vertretung einschließlich der Registrierung, der Beendigung und der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Sonderregelungen in § 25a, § 25b und Art. 25a UStG 1994 (unbeschadet des § 25b Abs. 1 Z 2 bzw. des § 27 Abs. 8 UStG 1994) sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften.
  10. Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren. 
  11. Einrichtung und Führung der kalkulatorischen Buchhaltung (Kalkulation - Kostenrechnung).
  12. Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen im Zusammenhang ihres Berechtigungsumfanges.
  13. Erbringung von Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen.
  14. Erbringung von Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten.
  15. Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten (Berechtigungen) unmittelbar zusammenhängen.
  16. Vertretung in Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessenvertretungen.
  17. Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen.
  18. Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer und Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers.
  19. Tätigkeit als Mediator, wenn sie in die Liste der Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003, eingetragen sind.
  20. Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß der Gewerbeordnung (Ausübung von anderen Gewerben in geringem Ausmaß).
  21. Gründung und Betrieb von interdisziplinären Gesellschaften zusammen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern oder Unternehmensberatern und anderen gewerblichen Unternehmen.
  22. Führung der Berufsbezeichnung Bilanzbuchhalter/in bei Ausübung selbständiger Tätigkeiten.
  23. Errichtung von Zweigstellen.
  24. Befreiung eines Berufsberechtigten zur Ablegung eines Zeugnisses, zur Einsichtsgewährung in Geschäftspapiere oder zur Erteilung von Auskünften im Verwaltungs-, Abgaben-, Zivil- und Strafverfahren (Zeugenentschlagungsrecht, im Abgabeverfahren gleiche Rechte wie ein Rechtsanwalt).
  25. Einfache Berufung im geschäftlichen Verkehr auf die ihm/ihr erteilte Bevollmächtigung; diese ersetzt den urkundlichen Nachweis.
  26. Die Befugnis zur selbständigen Ausübung ihres Bilanzbuchhaltungsberufes vorübergehend mit der Rechtsfolge zu verzichten, dass hierdurch Ruhen der Berufsbefugnis eintritt. Für diese Zeit entfällt die Verpflichtung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. 
  27. Ausübung ihrer vollen Berufsrechte im EU- und EWR-Raum entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Stand: 06.11.2023