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Änderung der POP-VO hinsichtlich Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta-, DecaBDE

Angepasste Grenzwerte bei Gemischen und Erzeugnissen mit diesen Stoffen 

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17.11.2025

Änderung der Grenzwerte in Gemischen und Erzeugnissen, die Stoffe wie Tetrabromdiphenylether (TetraBDE), Pentabromdiphenylether (PentaBDE), Hexabromdiphenylether (HexaBDE), Heptabromdiphenylether (HeptaBDE) und Decabromdiphenylether (DecaBDE) enthalten: 

Thema Grenzwert für die Summe der Konzentrationen von Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta-, DecaBDE Gültig ab

Gemische oder Erzeugnisse

ausgenommen Lebensmittelkontaktmaterialien, die der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 unterliegen

10 mg/kg 17. November 2025

Gemische oder Erzeugnisse aus zurückgewonnenen Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder DecaBDE enthaltenden Materialien 

ausgenommen Lebensmittelkontaktmaterialien, die der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 unterliegen

500 mg/kg 17. November 2025
350 mg/kg 30. Dezember 2025
200 mg/kg 30. Dezember 2027

Spielzeug oder Produkte zur Kinderbetreuung und -pflege aus zurückgewonnenen Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder DecaBDE enthaltenden Materialien

Kinderbetreuung und -pflege: in Produkten zur Unterstützung von Sitzen, Schlaf, Entspannung, Hygiene, Windelwechsel und allgemeiner Körperpflege, Fütterung, Saugen, Transport und Schutz

ausgenommen Lebensmittelkontaktmaterialien, die der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 unterliegen

500 mg/kg 17. November 2025
350 mg/kg 30. Dezember 2025
10 mg/kg 17. Mai 2027

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert. 

Nähere Details siehe Verordnung. 

Die Delegierte Verordnung wurde am 28. Oktober 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie betrifft alle Unternehmen, die Produkte mit genannten Inhaltsstoffen herstellen oder importieren, bzw. Unternehmen, bei denen Abfälle (Anhang IV) mit diesen Inhaltsstoffen anfallen oder behandelt werden.

Weiterführende Informationen

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