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Rechtliche Infos Heilmassage

Extrakorporale radiale Stoßwellentherapie

Wann Medizinische Masseur:innen und Heilmasseur:innen die Behandlung durchführen dürfen

Lesedauer: 3 Minuten

20.08.2026
Die extrakorporale radiale Stoßwellentherapie ist vom Berufsbild der Medizinischen Masseur sowie Heilmasseur erfasst. Informationen zu ärztlicher Anordnung, erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten, Fortbildung sowie zu Ausnahmen bei Behandlungen mit Anästhesie.

Die Durchführung der extrakorporalen radialen Stoßwellentherapie kann unter § 5 Abs. 1 Z 4 bzw. § 29 Abs. 1 Z 4 MMHmG subsumiert werden und ist somit vom Berufsbild der Medizinischen Masseur:innen sowie Heilmasseur:innen erfasst.

Das Sozialministerium führt dazu aus:

Bei der Stoßwellentherapie handelt es sich um eine ärztliche Tätigkeit gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes 1998, BGBl. Nr. 169/1998, idgF, die genaue Kenntnisse der Anatomie und der Technik des Ultraschalls, eine korrekte Indikationsstellung, die Abklärung möglicher Kontraindikationen sowie möglicher Nebenwirkungen sowie ein Schmerzmanagement voraussetzt.

Es wird zwischen der fokussierten Stoßwellentherapie und der radialen Stoßwellentherapie unterschieden.

Hinsichtlich der Durchführung der fokussierten Stoßwellentherapie besteht ein Ärztevorbehalt.

Die sogenannte extrakorporale radiale Stoßwellentherapie kann nach Diagnosestellung durch eine Ärztin/einen Arzt und nach ärztlicher Anordnung auch von besonders geschulten Angehörigen anderer Gesundheitsberufe durchgeführt werden, wobei auf die korrekte Einweisung (Schulung) gemäß §§ 80 und 83 Medizinproduktegesetz 2021 (MPG), BGBl. I Nr. 122/2021, idgF, sowie der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV), BGBl. II Nr. 70/2007, idgF, zu achten ist.

Das Berufsbild der Medizinischen Masseur:innen sowie Heilmasseur:innen gemäß Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, idgF, lautet wie folgt:

Berufsbild - Medizinischer Masseur

§ 5. (1) Der Beruf des medizinischen Masseurs umfasst die Durchführung von

  1. klassischer Massage,
  2. Packungsanwendungen,
  3. Thermotherapie,
  4. Ultraschalltherapie und
  5. Spezialmassagen

zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes.

Berufsbild - Heilmasseur

§ 29. (1) Der Beruf des Heilmasseurs umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von

  1. klassischer Massage,
  2. Packungsanwendungen,
  3. Thermotherapie,
  4. Ultraschalltherapie und
  5. Spezialmassagen

zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.

Die Ultraschalltherapie ist gemäß § 5 Abs. 6 MMHmG die Anwendung von Schwingungen mit einer Frequenz von 20 kHz bis 10 GHz zu Heilzwecken.

Die Durchführung der extrakorporalen radialen Stoßwellentherapie kann unter § 5 Abs. 1 Z 4 bzw. § 29 Abs. 1 Z 4 MMHmG subsumiert werden und ist somit vom Berufsbild der Medizinischen Masseur:innen sowie Heilmasseur:innen erfasst.

Ausgenommen von der Übertragung und Durchführung durch Medizinische Masseur:innen sowie Heilmasseur:innen sind jene Indikationen, bei denen eine fachgerechte radiale Stoßwellentherapie unmittelbar mit einer Anästhesie verbunden ist. In diesen Fällen bleibt die radiale Stoßwellentherapie der Ärztin/dem Arzt vorbehalten.

Die Berufsausübung nach dem MMHmG hat jedenfalls im Rahmen der berufsrechtlich festgelegten Grenzen lege artis und im Rahmen der Berufspflichten zu erfolgen. In diesem Sinne müssen Medizinische Masseur:innen und Heilmasseur:innen jedenfalls – im Rahmen der Übernahms-, Einlassungs- und Durchführungsverantwortung – über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die von ihnen durchgeführten Maßnahmen verfügen.

Für eine fachgerechte Anwendung der Stoßwellentherapie werden über die in der (Grund)Ausbildung hinausgehende Kompetenzen insbesondere hinsichtlich Indikationen und Kontraindikationen erforderlich sein. Diese sollten im Rahmen von entsprechenden Fortbildungen erworben werden.

Auf haftungsrechtliche Implikationen darf an dieser Stelle hingewiesen werden.

Ad Fortbildung:
Bezüglich der im Schreiben des Sozialministeriums festgehaltenen Fortbildung wird auf diverse im Netz verfügbare Kursangebot verwiesen, die es aktuell bereits gibt und die im Durchschnitt einen Tag dauern.

Diese Fortbildung sollte positiv absolviert worden sein bevor die Durchführung - nach ärztlicher Verordnung – erfolgt und auf Verlangen vorgelegt werden können.

Ad Refundierung:
Ob bzw. unter welcher Position eine Refundierung durch die Sozialversicherungen erfolgen kann/wird, muss erst mit diesen abgeklärt werden.