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Lohnordnung Gewerbe Agrarservice, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Geltungsdauer:
ab 1.3.2026

Anhang A

Lohnordnung
Gültig ab 1. März 2026 bis 28. Februar 2027

Lohn-gruppenBezeichnungMonatslohn
§ 6 Abs. 1 und § 6a
Monatslohn
§ 6 Abs. 7 und § 6b
Stunden-Lohn § 6 Abs. 1
1Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten 2.017,84 2.116,11

12,05

 

 

2Angelernter Arbeiter (Arbeitnehmer/in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie Arbeitnehmer/in mit Zweckausbildung)
Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit
2.080,35 2.181,6712,43
3Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP
Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit
2.205,36 2.312,7613,17
4Maschinenführer (Traktorfahrer/in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftliche LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr 2.355,40 2.470,1114,07
5Professionisten, sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/in, Metalltechniker/in, KFZ-Techniker/in) 2.456,45 2.576,0814,67

Zur Berechnung von Stundenlöhnen ist der Monatslohn durch 167,4 zu teilen. Die Überstundengrundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/167,4 des Monatslohnes (bei 38,5 Wochenstunden Normalarbeitszeit) ohne Zulagen und Zuschläge.

Nachtzulage laut § 9/4 in der Höhe von € 3,13

Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten im Sinne des § 2 erhalten für die Dauer ihrer praktischen Tätigkeit im Betrieb folgende Entschädigung:

  • Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 892,68 Euro pro Monat
  • Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären Ausbildung bzw. FH-Ausbildung: 1.000,00 Euro pro Monat