Lohnordnung Gewerbe Agrarservice, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026
Anhang A
Lohnordnung
Gültig ab 1. März 2026 bis 28. Februar 2027
| Lohn-gruppen | Bezeichnung | Monatslohn § 6 Abs. 1 und § 6a | Monatslohn § 6 Abs. 7 und § 6b | Stunden-Lohn § 6 Abs. 1 |
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| 1 | Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten | 2.017,84 | 2.116,11 | 12,05
|
| 2 | Angelernter Arbeiter (Arbeitnehmer/in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie Arbeitnehmer/in mit Zweckausbildung) Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.080,35 | 2.181,67 | 12,43 |
| 3 | Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.205,36 | 2.312,76 | 13,17 |
| 4 | Maschinenführer (Traktorfahrer/in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftliche LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr | 2.355,40 | 2.470,11 | 14,07 |
| 5 | Professionisten, sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/in, Metalltechniker/in, KFZ-Techniker/in) | 2.456,45 | 2.576,08 | 14,67 |
Zur Berechnung von Stundenlöhnen ist der Monatslohn durch 167,4 zu teilen. Die Überstundengrundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/167,4 des Monatslohnes (bei 38,5 Wochenstunden Normalarbeitszeit) ohne Zulagen und Zuschläge.
Nachtzulage laut § 9/4 in der Höhe von € 3,13
Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten im Sinne des § 2 erhalten für die Dauer ihrer praktischen Tätigkeit im Betrieb folgende Entschädigung:
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 892,68 Euro pro Monat
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären Ausbildung bzw. FH-Ausbildung: 1.000,00 Euro pro Monat