Zum Inhalt springen

Lohnordnung Konditoren Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2025

Gültigkeit:
1.5.2025 - 30.4.2026
Gilt für:
Burgenland

Zusatzkollektivvertrag
(Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt: 

a) räumlich: Für das Bundesland Burgenland.

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) sind.

c) persönlich: Für alle in diesem Betrieb beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Wirksamkeit

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und gilt bis 30. April 2026. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 26. April 2024 außer Kraft.

III. Lohnsätze

Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatslohn dividiert durch 167.

Lohnkategorie Monatslohn ab 1.5.2025 in Euro
1. Partieführer(in) 2.395,00
2. Zuckerbäcker(in)  
a) nach dem 2. Gesellen(innen)jahr 2.304,00
b) im 2. Gesellen(innen)jahr 2.130,00
c) im 1. Gesellen(innen)jahr 1.928,00
d) Gesellen(innen) während der Behaltepflicht 1.879,00
3. Professionist(in), Kraftfahrer(in) und qualifizierte Arbeiter(in) 2.103,00
4. Hilfskraft in der Produktion ausgenommen Reinigungskräfte 1.884,00
5. Sonstige Arbeiter(in) 1.879,00
6. Servierer(in) und Ladner(in)  
a) im 1. Jahr der Praxis 1.879,00
b) nach dem 1. Jahr der Praxis 1.898,00
c) nach dem 2. Jahr der Praxis 1.915,00

Lehrlingseinkommen monatlich ab 1.5.2025 in Euro
im 1. Lehrjahr€ 656,00
im 2. Lehrjahr € 820,00
im 3. Lehrjahr € 1.006,00

IV. Tiefkühlzulage

Arbeiter und Arbeiterinnen, die vom/von der Arbeitgeber/Arbeitgeberin mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1,5 Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich Euro 11,29.

V. Begünstigungsklausel

Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeiter und Arbeiterinnen weiterzugeben.

Eisenstadt, am 14. Mai 2025


LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
BERUFSZWEIG KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER) FÜR DAS BURGENLAND

KommR Thomas Hatwagner

Landesinnungsmeister
Lebensmittelgewerbe

MMst.inEvelyne Goldenits

Innungsmeisterin der Konditoren

Mag. Claudia Scherz

Innungsgeschäftsführerin

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Reinhold Binder

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Patrick Stockreiter

Branchensekretär