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Illustration mehrerer Personen um Tisch sitzend und stehend
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Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen im Fleischergewerbe 2025

Gilt für:
Österreichweit

Die Lohnverhandlungen im Bereich der gewerblichen Fleischer konnten am 18. November 2025 abgeschlossen werden.

Aufgrund des geänderten Geltungsbeginns 1.12.2025 sind nach Detailabstimmungen mit der Gewerkschaft PRO-GE erforderlich. Die wesentlichen Bestimmungen des neuen Lohnabschlusses auf Basis der Wiener Löhne lauten:

  • Alle Lohnkategorien wurden um 1,8 % angehoben. Der Erhöhungsbetrag wird in allen Landesverträgen 1:1 umgesetzt.
  • Die Dienstalterszulage wurde um 2,6 % erhöht.
  • Die vereinbarte Lohnerhöhung tritt mit 1. Dezember 2025 in Kraft.
  • Alle Mitarbeiter:innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Kaufkraftsicherungsprämie in Höhe von € 350,00. 
  • Für Lehrlinge beträgt diese Prämie € 175,00.
  • Die Kaufkraftsicherungsprämie ist spätestens mit 15.12.2025 auszubezahlen.
  • Für den Zeitraum 1. Juli bis 30. November 2025 gelten – auch bei befristeten Landesverträgen – die mit 1. Juli 2024 festgelegten Löhne über das vereinbarte Ende hinaus bis zum 30. November 2025 unverändert weiter.
  • Eine Aufrollung ist nicht erforderlich.
  • Die Löhne für den November 2025 können daher unverändert mit den in den Löhnen gemäß den Lohnverträgen aus 2024 abgerechnet werden.

Da es sich um Landesverträge handelt, wird gebeten, in den nächsten Tagen die neuen  Lohnverträge unter www.wko.at/kv-fleischergewerbe abzurufen.