Lohnordnung Mischfuttererzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.8.2016

Gilt für:
Österreichweit

Lohnvereinbarung


abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Müller und Mischfuttererzeuger, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PROGE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1. 

I. Geltungsbereich 

Dieser Lohnvertrag gilt: 

a) Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet.

b) Fachlich: Für alle Mischfuttererzeuger, die dem Bundesverband der Müller und Mischfuttererzeuger (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören, soferne diese Erzeugung jahresumsatzmäßig überwiegt.

c) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen sowie gewerbliche Lehrlinge. 

II. Geltungsbeginn 

Diese Lohnvereinbarung tritt mit 1. August 2016 in Kraft. 

III. Lohnsätze

Die nachfolgend angeführten Löhne wurden auf Basis der 40-stündigen Arbeitswoche abgeschlossen (Stundenlohn = Monatslohn dividiert durch 173).

Lohnkategorie Monatslohn in €
1. ProfessionistInnen und FacharbeiterInnen 1.865,72
2. KraftfahrerInnen 1.640,96
3. Qualifizierte ArbeitnehmerInnen, Portiere/Portierinnen und WächterInnen

1.597,45

4. Angelernte ArbeitnehmerInnen 1.493,17
5. Sonstige ArbeitnehmerInnen 1.421,44

IV. Lehrlingsentschädigungen

Lehrlingsentschädigung in €/Monat
im 1. Lehrjahr 490,00
im 2. Lehrjahr 690,00
im 3. Lehrjahr 850,00

V. Zulagen und Prämien 

Betrieblich gewährte Zulagen und Prämien werden durch das Übereinkommen nicht berührt. 

Soweit innerbetriebliche Schmutz- oder sonstige Erschwerniszulagen gegeben werden, gelten sie als ein Bestandteil dieser Vereinbarung.

VI. Begünstigungsklausel 

Die Lohnvereinbarung darf nicht zum Anlass genommen werden, günstigere betriebliche Vereinbarungen herabzusetzen. 

VII. Internatskosten 

Den Lehrlingen im Bereich des Mischfuttergewerbes werden in allen 3 Lehrjahren die anfallenden Internatskosten für den Besuch der Berufsschule in der Höhe von 50 % der tatsächlichen Kosten vergütet. 


Wien, 14. Juli 2016

BUNDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE

Bundesinnungsmeister:

KommR Dr. Paulus Stuller

Innungsmeister:

Ing. Eduard Langer

Bundesinnungsgeschäftsführerin:

DI Anka Lorencz


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Bundesvorsitzender:

Rainer Wimmer

Bundessekretär:

Peter Schleinbach


Sekretär:

Erwin A. Kinslechner