Ein Mann schleift eine frisch geschnittene Glasscheibe an der Maschine. Gegen die Staubbildung wird Wasser darauf gespritzt.
© Christian Vorhofer | WKO

Berufs- und Brancheninfo: Glasbautechnik

Infos für Ausbilder:innen und Lehrlinge zum Modullehrberuf Glasbautechnik

Lesedauer: 1 Minute

Glasbautechniker:innen im Hauptmodul Glasbau sind mit der Herstellung, Montage, der Instandsetzung und Reparatur von Verglasungen und Glasbauten aller Art befasst. Sie verglasen Außenbereiche von Gebäuden wie z. B. Türen, Fenster- und Schaufenster und errichten Glasfassaden oder Glasdächer. Für den Innenausbau stellen sie Schiebetüren, Zierverglasungen oder Spiegel her

Glasbautechniker:innen − Glasbau hantieren mit Glasschneidemaschinen, Glassägen und Glasbohrern. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg:innen in den Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes und in Produktionshallen von glasbe- und -verarbeitenden Industriebetrieben. Sie führen alle Arbeiten unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards durch. Im Rahmen von Fassaden- und Außenverglasungen arbeiten sie mit Fachkräften des Baugewerbes direkt an den Baustellen vor Ort.*)

Aufbau und Dauer der Lehre

Die Ausbildung im Modullehrberuf Glasbautechnik umfasst verpflichtend die zweijährige Ausbildung im Grundmodul „Glasbautechnik“ und die einjährige Ausbildung in einem der Hauptmodule:

  • Glasbau 
  • Glaskonstruktionen

Zusätzlich kann in einem weiteren Ausbildungsjahr ein zweites Hauptmodul oder das Spezialmodul „Planung und Konstruktion“ gewählt werden. Das Spezialmodul kann nur in Kombination mit dem Hauptmodul Glaskonstruktion gewählt werden.

Ausbildungsdauer: 3 bzw. 4 Jahre

  • 3 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + Spezialmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

Infos zu weiteren Karrieremöglichkeiten finden Sie hier: Bildungspfad Glasermeister:in


Übersicht

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  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • In Salzburg erhält jeder Lehrling, der in einem regulären Lehrverhältnis steht, rechtzeitig vor Lehrzeitende einen Zahlschein über die Prüfungstaxe an seine Privatadresse. Mit der Einzahlung des Zahlscheines ist der Lehrling zur Lehrabschlussprüfung angemeldet.

Infos zur Meister- und Befähigungsprüfung

*) Die Berufsbeschreibung wurde mit freundlicher Genehmigung vom BerufsInformationsComputer BIC übernommen.

Stand: 28.04.2022

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