Förderungen Lehre
Informationen und Praxistipps für Unternehmen und Lehrlinge
Lesedauer: 4 Minuten
Sie bilden Lehrlinge in Ihrem Betrieb aus, haben Projekte oder sind selber Lehrling? Informieren Sie sich hier, welche Förderungen für Sie in Frage kommen und wie Sie diese beantragen können. Zur Unterstützung bieten wir Ihnen Förderanträge, Merkblätter, Ausfüllhilfen und Ansprechpartner:innen zum jeweiligen Thema. Denn eines ist sicher: Ihr Engagement in qualitativ hochstehende Ausbildung soll sich auch für Sie lohnen.
Betriebliche Lehrstellenförderung - Anpassungen ab Juli 2026
Mit dem Beschluss des Doppelbudgets 2027/28 wird das Volumen der Betrieblichen Lehrstellenförderung in Höhe von 280 Mio. Euro unverändert fortgeschrieben. Ab 2029 steigt die für Lehrbetriebe zur Verfügung stehende Summe auf 285 Millionen Euro jährlich.
Dadurch muss ab 1. Juli 2026 folgende per Erlass vorgegebene Änderung umgesetzt werden: Bei der Basisförderung für Lehrbetriebe sinkt die allgemeine Förderhöhe. Für alle Lehrverhältnisse, deren fördergegenständliches Lehrjahr ab dem 1. Juli 2026 endet (Förderbares Ereignis), beträgt die auszuzahlende Beihilfe künftig 75 Prozent der bisherigen Berechnungsgrundlage.
Ausnahmeregelung: 100 Prozent Basisförderung für einen Lehrling
Für jeden Ausbildungsbetrieb gilt künftig, dass ein vom Betrieb ausgewählter Lehrling wie bisher zur Gänze gefördert wird. Dies entlastet gezielt kleinere und mittlere Lehrbetriebe, die die heimische Lehrlingsausbildung maßgeblich prägen. Pro Lehrbetrieb und Kalenderjahr kann daher eine fällige Basisförderung weiterhin zu 100 Prozent der bisherigen Berechnungsgrundlage gewährt werden. Die Lehrbetriebe können dabei flexibel entscheiden, welche allfällige Basisförderung im Kalenderjahr Förderung in voller Höhe beansprucht wird.
Ein Großteil der Lehrbetriebe in Österreich hat damit keine finanziellen Einbußen bei der Basisförderung.
Förderstruktur bleibt im Kern unverändert
Die übrigen Regelungen der Lehrstellenförderung bleiben unverändert bestehen. Damit wird sichergestellt, dass das bewährte System weiterhin funktioniert und Betriebe Planungssicherheit behalten.
Informationen zur Antragbearbeitung und Auszahlung
Die Lehrlingsstellen bearbeiten im Auftrag der Republik Österreich die betriebliche Lehrstellenförderung gemäß § 19c BAG. Die dafür notwendigen Fördermittel werden den Wirtschaftskammern monatlich vom Bund zur Verfügung gestellt.
So werden Anträge bearbeitet
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens („älteste Anträge zuerst“).
Auszahlungen sind nur im Rahmen der jeweils verfügbaren Budgetmittel möglich.
Wichtige Information für Kursanbieter, Lehrbetriebe und Lehrlinge
Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ist an eine inhaltliche Prüfung der Kursmaßnahme durch die Lehrlingsstelle gebunden. Die Teilnahme an einem grundsätzlich genehmigten und sohin förderbaren Kurs durch einen Lehrling/Ausbilder führt nicht automatisch zu einer Förderung. Die Zusage/Abklärung der Förderbarkeit von grundsätzlich genehmigten Kursen- und Weiterbildungsmaßnahmen hängt von weiteren Voraussetzungen ab und erfolgt ausschließlich über die Förderstellen der Wirtschaftskammern.
Bedenken Sie als Lehrbetrieb oder Lehrling bitte obigen Hinweis, wenn Sie Werbeaussagen von Bildungsanbietern zur Förderbarkeit ihrer Kursmaßnahmen lesen.
Anträge der Förderart „Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen“
Wichtiger Hinweis:
Laut den geltenden Förderrichtlinien können nur Kurse gefördert werden, die nicht in die Unterrichtszeit der Berufsschule fallen. Findet ein Kurs ganz oder teilweise in einem Zeitraum statt, in dem Schüler:innen laut Berufsschule eine Anwesenheitspflicht haben, ist dieser Kurs nicht förderbar. Dies gilt für alle bereits genehmigten sowie zukünftigen Kursmaßnahmen für Lehrlinge.
Das bedeutet:
Kurse, die während der regulären Unterrichtszeit stattfinden – also anstelle des normalen Berufsschulunterrichts, sind auch dann nicht förderbar, wenn eine Befreiung vom Unterricht vorliegt.
Die Kosten müssen in diesem Fall von der Person bzw. dem Lehrberechtigten, der den Bildungsanbieter beauftragt hat, selbst getragen werden.
Erläuterung:
Gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz dürfen Mittel der betrieblichen Lehrstellenförderung nicht für schulische Zwecke, sondern ausschließlich für Unterstützungsleistungen in der betrieblichen Ausbildung verwendet werden.
Förderungen für Lehrbetriebe
Als Lehrbetrieb können Sie Unterstützung bei Themen wie Internatskosten, Coaching und Beratung, Lernschwierigkeiten, Basisförderung und Lehrabschlussprüfung nutzen.
Weitere Angebote für Lehrbetriebe finden Sie in der Gesamtübersicht der Förderarten.
Sie können Ihre Anträge zur Lehrstellenförderung mit LOS, dem lehre.fördern-Online-Service, auch digital stellen.
Das System LOS unterstützt Sie auch bei der effizienten und sicheren Verwaltung Ihrer Anträge!
Förderungen für Lehrlinge
- Du willst deine Lehre erfolgreich abschließen? Wir helfen dir durch die Lehrzeit!
- Wir fördern deinen Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung zu 100 %.
- Außerdem unterstützen wir dich mit professionellem Coaching.
Mehr Angebote findest du in der Gesamtübersicht der Förderungen für Lehrlinge.
Projekte zur Förderung der Lehre
Innovative Ansätze zur dualen Ausbildung können in den drei Förderschienen Integration, Gender und Qualität in der betrieblichen Lehrlingsausbildung gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Projektförderungs-Übersichtsseite.
Rechtsgrundlagen für die betrieblichen Förderungen
- Berufsausbildungsgesetz in der geltenden Fassung
- Förderrichtlinie:
- Förderung der Internatskosten
Ausbildungsleitfäden und Ausbildungsdokumentationen auf einen Blick
Um die österreichischen Lehrbetriebe möglichst umfassend bei ihrer Ausbildung zu unterstützen und als ein Teil mehrerer Maßnahmen zur Hebung der Qualität in der Ausbildung, wurde neben den bestehenden Ausbildungsdokumentationen der Ausbildungsleitfaden entwickelt.
Mit den Ausbildungsleitfäden und den Ausbildungsdokumentationen wird den Lehrbetrieben ein zeitgemäßes Angebot zur Strukturierung und Qualitätssicherung in der Lehre zur Verfügung gestellt. Sie bieten Ihnen eine Handlungsanleitung und eine praxisgerechte Erklärung des Berufsbildes sowie Tipps und Best-Practice-Beispiele von erfahrenen Ausbildenden als Anregung zur Vermittlung komplexer Lerninhalte.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Ausbildungsleitfäden und -dokumentationen.