Lebensmittelgewerbe, Landesinnung
Infos für den Lehrbetrieb zur Lohnkostenförderung
Meister mit Matura
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29.04.2026
Förderung der Bruttolohnkosten
Lehrbetriebe, die ihren Lehrlingen die Möglichkeit geben, neben der Lehre auch Vorbereitungskurse zur Berufsmatura zu besuchen, profitieren nicht nur durch qualifiziertere Lehrlinge, sondern auch durch Förderungen. So bekommen Lehrbetriebe das kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen im Ausmaß der Kurszeiten ersetzt. Voraussetzung ist, dass der Kurs in der Arbeitszeit stattfindet.
Die Förderung kann jeweils nach Ende eines Kursmodules (z.B. Deutsch) innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Die Förderung wird nur ausbezahlt, wenn nachweislich der Maturakurs besucht wurde. Bei Abbruch der Ausbildung muss der Antrag spätestens 3 Monate nach dem Abbruch eingereicht werden.
Zum Förderantrag