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Junge Frau mit Brille und Dutt mt einer Blühpflanze in der Hand inmitten eines Blumengeschäfts.
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Sie fragen, wir antworten: "Wie funktioniert die Mitarbeiterprämie?"

Zulagen und Boni sind 2025 bis 1.000 Euro je Arbeitnehmer steuerfrei, wenn sie aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gezahlt werden. 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 30.07.2025

Ich möchte meinen Mitarbeiter:innen gerne meine Wertschätzung zeigen und ihnen eine Prämie auszahlen – gibt es da eine Möglichkeit?

Hier bietet sich die neue „Mitarbeiterprämie 2025“ an. Im heurigen Jahr sind Zulagen und Boni steuerfrei, und zwar in der Höhe bis 1.000 Euro.

Gibt es für diese „Mitarbeiterprämie 2025“ Einschränkungen oder Bedingungen?

Ja, die gibt es. Und zwar, wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Und: Die „Mitarbeiterprämie“ bis 1.000 Euro ist dann steuerfrei, wenn sie aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gezahlt wird.

Was kann ich unter „sachlichen und betriebsbezogenen Gründen“ verstehen?

Die Formulierung „sachliche und betriebsbezogene Gründe“ bedeutet, dass die Auszahlung der Prämie objektiv nachvollziehbar ist und im Interesse des Betriebs erfolgt. Insbesondere wenn die Prämie nicht allen Beschäftigten oder in unterschiedlicher Höhe gewährt wird, muss die Zahlung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein. Eine lohngestaltende Vorschrift, wie beispielsweise eine kollektivvertragliche Regelung, ist nicht notwendig.

In den Vorjahren wurde eine Corona-Prämie, Teuerungsprämie oder Mitarbeiterprämie ausbezahlt. Ist dies schädlich?

Diese Zahlungen sind kein Hindernis für eine diesjährige Mitarbeiterprämie. Sie gilt trotzdem als zusätzliche Zahlung, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde.

Verstehe. Noch eine Frage: Hat die Mitarbeiterprämie eine Auswirkung auf das Jahressechstel?

Nein. Die Mitarbeiterprämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

Ich möchte zusätzlich auch eine Gewinnbeteiligung auszahlen. Was muss ich dabei beachten?

Dann ist im Kalenderjahr 2025 die Gewinnbeteiligung nur insoweit steuerfrei, als sie gemeinsam mit der Mitarbeiterprämie den Betrag von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen darf.

Muss der Arbeitnehmer eine Arbeitnehmerveranlagung machen?

Werden beim Arbeitnehmer im Kalenderjahr mehr als 1.000 Euro Mitarbeiterprämie (zum Beispiel durch mehrere Dienstgeber) oder insgesamt mehr als 3.000 Euro Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung steuerfrei berücksichtigt, ist der Steuerpflichtige zu veranlagen.

Ist die Mitarbeiterprämie auch von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten befreit?

Die bisherige Mitarbeiterprämie war nicht nur lohnsteuerfrei – es gab auch Befreiungsbestimmungen im ASVG, im Kommunalsteuergesetz und Familienlastenausgleichsgesetz. Dies ist bei der Mitarbeiterprämie 2025 nicht mehr der Fall. 

Wird es auch im Jahr 2026 eine Mitarbeiterprämie geben? 

Dies ist noch unsicher. Das BMF wird die budgetären Auswirkungen evaluieren und aufgrund dessen einen Gesetzesvorschlag bis 31. Mai 2026 ausarbeiten. 

Mehr Infos zur "Mitarbeiterprämie 2025"