
NÖ Lebensmittelgewerbe drängt auf Erleichterungen
Landesinnungsmeister Thomas Hagmann: „Lebensmittel produzierende Gewerbebetriebe dürfen gegenüber landwirtschaftlichen Direktvermarktern nicht benachteiligt werden“
Lesedauer: 2 Minuten
Die Arbeitsbedingungen für Niederösterreichs Lebensmittelgewerbe werden immer schwieriger, entsprechend drängt Landesinnungsmeister Thomas Hagmann jetzt auf rasche Erleichterungen. „Wenn wir immer mehr von fairen Lebensmitteln sprechen, gehört mehr Fairness für unsere Lebensmittelgewerbe-Betriebe unbedingt dazu“, betont Hagmann. „Im Kern geht es darum, dass Lebensmittel produzierende Gewerbebetriebe gegenüber landwirtschaftlichen Direktvermarktern nicht benachteiligt werden dürfen.“
Positionspapier mit Ruf nach einheitlichen und vereinfachten Bewilligungsverfahren
Die Landesinnung hat dazu ein Positionspapier erstellt, das jetzt auch Wolfgang Ecker, dem Präsidenten der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ), übergeben wurde. Demnach fordert die Landesinnung Lebensmittelgewerbe NÖ etwa eine Vereinheitlichung des Bewilligungsverfahrens für die Errichtung und den
Ausbau von Betriebsstätten für gewerbliche und landwirtschaftliche
Betriebe mit bis zu 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – was in der Praxis Genehmigungsverfahren für gewerbliche Betriebe vereinfachen würde. Bürokratische Anforderungen sollten gezielt auf ihre Sinnhaftigkeit und Praktikabilität überprüft und möglichst abgemildert oder abgeschafft werden. Das Steuersystem sollte für gewerbliche Kleinst- und Kleinbetriebe (bis zu 49 Mitarbeiter:innen) durch neue bzw. erweiterte Pauschalierungsmöglichkeiten vereinfacht werden.
„Es geht um Qualität, die schmeckt, nicht staubige Bürokratie“
Die familiäre Mithilfe sollte für gewerbliche Betriebe mit jener bei landwirtschaftlichen Betrieben gleichgesetzt werden – was darauf hinausläuft, dass Behörden grundsätzlich von einer familienhaften Mitarbeit ausgehen sollten, wenn Verwandte im Betrieb aushelfen. „Wir brauchen für unsere gewerblichen Lebensmittelproduzenten einfach mehr Praxisbezug in den gesetzlichen Regelungen“, betont Hagmann. „Es geht um Qualität, die schmeckt, nicht staubige Bürokratie.“ Präzise rechtliche Regelungen zu den genannten Vorschlägen sollen nun in einem nächsten Schritt erarbeitet werden.
Grundsätzlich müssten Erleichterungen, die für landwirtschaftliche Direktvermarkter gelten oder noch eingeführt werden, auch für kleinste und kleine gewerbliche Lebensmittelproduzenten zum Tragen kommen, so Hagmann, der zugleich von vornherein allfällige Missverständnisse ausschließen will. „Es geht einfach um Gleichbehandlung und keinesfalls um einen Angriff auf bäuerliche Strukturen.“
NÖ Lebensmittelgewerbe – 1.400 Betriebe mit breitem Spektrum
Das niederösterreichische Lebensmittelgewerbe zählt aktuell 1.400 aktive Betriebe mit rund 13.000 Beschäftigten und 385 Lehrlingen. Neben Bäckern, Konditoren und Fleischern zählen dazu auch Müller und Mischfuttererzeuger, sowie das Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, das etwa die Brau- und Getränketechnik, die Verarbeitung und Konservierung von Obst und Gemüse, die Erzeugung von Teigwaren und Destillaten, sowie die Verarbeitung von Rohmilch zu Milchprodukten wie Joghurt oder Käse umfasst.
