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Martin Fürndrath
© Michaela Habinger

Public Viewings künftig ohne zusätzliche Bewilligung – WKNÖ-Bezirksstelle Mödling begrüßt Novelle zum NÖ Veranstaltungsgesetz

Mehr Planungssicherheit, weniger Bürokratie und zusätzliche wirtschaftliche Impulse. „Damit wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer NÖ umgesetzt“, freut sich WKNÖ-Bezirksstellenobmann Fürndraht.

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Aktualisiert am 11.03.2026

Bereits seit 2013 sind Public Viewings nach der Gewerbeordnung in grundsätzlich genehmigten Betriebsanlagen genehmigungsfrei. Der Haken: Da Public Viewings nicht ausdrücklich in der Betriebsanlagengenehmigung enthalten sind, mussten Betriebe Public Viewings gesondert bei der Gemeinde melden. Mit der Novelle wird dieses Problem nun gelöst: Public Viewings sind künftig eindeutig im NÖ Veranstaltungsgesetz verankert und erfordern keine zusätzliche Anmeldung. Das schafft Rechtssicherheit.

„Mit dieser Novelle können sich unsere Betriebe wieder auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich: großartige Events für Gäste und Kund:innen schaffen“, freut sich WKNÖ-Bezirksstellenobmann Martin Fürndraht über den Beschluss des NÖ Landtages. „Damit wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer NÖ umgesetzt.“

Zusätzliche Impulse für den Tourismus und die Freizeitwirtschaft

Die Novelle bringe einen spürbaren Bürokratieabbau, weiß Fürndraht. Denn künftig entfällt für Public Viewings im Rahmen zeitlich befristeter Großveranstaltungen die Bewilligungspflicht nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz. Dies gibt den Betrieben den nötigen Spielraum, sich auf die professionelle Planung und Durchführung ihrer Events zu konzentrieren. „Wir erwarten uns dadurch einen zusätzlichen Impuls für die Gastronomie: Wenn Hürden wegfallen, werden mehr Betriebe Public Viewings anbieten“, betont Obmann Fürndraht. Gerade im Vorfeld der Fußball-WM sei das ein wichtiges Signal.

Martin Fürndrath
© Michaela Habinger WKNÖ-Bezirksstellenobmann Martin Fürndraht: „Wenn Hürden wegfallen, werden mehr Betriebe Public Viewings anbieten.“