Abfallverbringungsverordnung EU (VO) 1157/2024 ab 21.5.2026
Sonderregelung für Transporteure
Lesedauer: 3 Minuten
Die Abfallverbringungsverordnung EU (VO) 1157/2024 ersetzt ab 21. Mai 2026 die bisher geltende EG-VerbringungsV 1013/2006 und regelt künftig Transporte innerhalb der EU sowie in Drittstaaten neu. Für Transporteure gibt es eine Sonderregelung.
Digitalisierung der Abfallverbringung – Sonderregelung für Transporteure – Umsetzung in Österreich
- Ab 21. Mai 2026 erfolgen Übermittlung und Austausch von Notifizierungen, Zustimmungen, Meldungen, Dokumenten und sonstigen Informationen betreffend die Verbringung von Abfällen elektronisch über das Digital Waste Shipment System (DIWASS) (Art. 27).
- In Österreich wird dies (weiterhin) über die Anwendung eVerbringung im Elektronischen Datenmanagement (EDM) umgesetzt. Personen und Behörden, die nicht in der Union ansässig sind und keinen Zugang zum DIWASS haben, können die Informationen und Unterlagen wie bisher per Post, per Fax oder E-Mail mit digitaler Signatur an die zuständigen Behörden übermitteln (Art. 38 Abs. 2, Art. 51 Abs. 2).
Um an DIWASS teilzunehmen, müssen sich alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich, die als Notifizierender, Veranlasser, Abfallerzeuger, Empfänger, Anlagenbetreiber oder Transporteur an einer Verbringung nach, aus oder durch Österreich beteiligt sind, im EDM (Elektronischen Daten-Management, www.edm.gv.at) registrieren.
Lediglich Transporteure müssen sich zwingend auch über DIWASS einen EU-Login holen und ihre Informationen (bei GLW/Annex VII Felder 5a bis 5c, bei Notifizierungen Begleitformular Felder 8a bis 8c) über die DIWASS-BenutzerInnenoberfläche (DIWASS-GUI) einspielen.
Für wen ist ein EU-LOGIN in DIWASS verpflichtend?
Personen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich, die als Notifizierender, Veranlasser, Abfallerzeuger, Empfänger oder Anlagenbetreiber an einer Verbringung nach oder aus Österreich beteiligt sind, arbeiten direkt im EDM/eVerbringung. Zwischen dem EDM/eVerbringung und DIWASS wird es eine Schnittstelle des BMLUK geben, welche die Daten (Anträge, Meldungen etc.) an DIWASS übermittelt. Die genannten Personen benötigen für Anträge, Meldungen etc. bzgl. Verbringungen nach oder aus Österreich daher keinen EU-Login.
Sämtliche Transporteure, auch jene mit Sitz oder Niederlassung in Österreich, müssen gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben die Daten auf den Formularen direkt in DIWASS eingeben. Alle Transporteure müssen daher bei der Europäischen Kommission einen EU-Login beantragen, um ihre Informationen in den Begleitformularen einzutragen (Felder 5a bis 5c des Annex VII-Formulars bei Verbringungen von Abfällen der grünen Liste und Felder 8a bis 8c des Annex IB Formulars bei Verbringungen im Rahmen von Notifizierungen).
Achtung: Die Registrierung von Transporteuren mit Sitz oder Niederlassung in Österreich erfolgt dennoch über die ordentliche Registrierung und vollständige Datenhinterlegung im EDM! Durch den erstmaligen EU-Login wird der über das EDM in DIWASS bereits hinterlegte Nutzer „aktiviert“.
Sonderregelung für Transporteure
Transportunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich müssen im EDM registriert sein und eine Kontaktperson für die Verbringung hinterlegen. Nach der Datenübertragung an DIWASS ist zusätzlich ein EU-Login erforderlich. Alle österreichischen Unternehmen (ausgenommen Abfalltransporteure) werden auch zukünftig ausschließlich im EDM / eVerbringung arbeiten müssen.
Registrierung DIWASS, Kontaktperson Verbringung & EORI-Nummer EDM
Präsentation Webinar 31.03.2026 (Folien Auszug):
Weitere Informationen:
Der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement hat zusammen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
drei Webinare zum Thema VerbringungsV 1157/2024 und DIWASS veranstaltet. Diese können auf der WKÖ-Webseite in voller Länge nachgesehen werden – die Folien dazu finden sich dort ebenfalls:
- Nachschau zum Vortrag vom 13.05. 2026: Webinar zur neuen Verbringungs-VO und DIWASS
- Nachschau zum Vortrag vom 31.03.2026: Update-Webinar zur EU-Abfallverbringungsverordnung und DIWASS
- Nachschau zum Vortrag vom 22.01.2026: Neue Abfallverbringungsverordnung – Schwerpunkt DIWASS
Aktuelle Informationen rund um die Abfallverbringungsverordnung EU (VO) 1157/2024 und deren Umsetzung in Österreich
Informationen BMLUK
- Information betreffend die wesentlichen Vorgaben für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen der Grünen Abfallliste, die den allgemeinen Informationspflichten gemäß Art. 18 der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (EU-VerbringungsV) unterliegen.
- Abfallverbringung - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (Allgemeine Informationen, Muster & Vorlagen, FAQ,…).
- Aktuelle Fragestellungen rund um die EU-VerbringungsVO 1157/2024: FAQ zu EU-VerbringungsVO 1157/2024, DIWASS und EDM , wo auch speziell auf Transporteure eingegangen wird.