Öffnungszeitenrahmen für Handelsgeschäfte an den 4 Weihnachtssamstagen 2026
Besonderheiten und Ansprechpartner
Lesedauer: 3 Minuten
Vorweihnachtssamstage 2026
Die heurigen Vorweihnachtssamstage sind:
- 28. November
- 5. Dezember
- 12. Dezember
- 19. Dezember
Für die Weihnachtssamstage gelten folgende Besonderheiten:
Besonderheiten für die Weihnachtssamstage
Für die Weihnachtssamstage gelten folgende Besonderheiten:
- Die Arbeitnehmer:innen dürfen an jedem Samstagnachmittag beschäftigt werden (Ausnahme von der Schwarz-Weiß-Regelung).
- Die Öffnungszeitenzuschläge für den Samstagnachmittag (30 bis 50 %) gelten nicht, da die Samstage vor Weihnachten nicht zu den erweiterten Öffnungszeiten zählen.
Arbeitnehmer:innen, die während des Jahres gar nicht oder nur einmal pro Monat am Samstagnachmittag beschäftigt werden, erhalten keinen Zuschlag in der Normalarbeitszeit. Für Überstunden nach 13 Uhr steht ein Zuschlag von 100 % zu.
Arbeitnehmer:innen, die an den übrigen Samstagen mehr als einmal pro Monat am Samstagnachmittag zum Einsatz kommen, gebührt hingegen jedenfalls ein Überstundenzuschlag von 100 % ab 13 Uhr, da die Normalarbeitszeit laut KV um 13 Uhr endet.
Beispiel 1:
Arbeitnehmer:innen haben im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November an nicht mehr als einem Samstag pro Monat nach 13 Uhr gearbeitet und werden auch für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.
Arbeitnehmer:innen gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr nur dann ein (100%iger) Zuschlag, wenn sie in dieser Zeit echte Überstunden leisten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie schon bis Samstag 13 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben.
Beispiel 2:
Arbeitnehmer:innen haben im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November an keinem Samstag nach 13 Uhr gearbeitet, werden aber für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.
Arbeitnehmer:innen gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr nur dann ein (100%iger) Zuschlag, wenn sie in dieser Zeit echte Überstunden leisten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie schon bis Samstag, 13 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben (gleiche Rechtsfolge wie im Beispiel 1).
Beispiel 3:
Arbeitnehmer:innen haben im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November regelmäßig an jedem zweiten Samstag nach 13 Uhr gearbeitet und werden für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.
Arbeitnehmer:innen gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr jedenfalls ein (100%iger) Zuschlag, da der Kollektivvertrag das Ende der Normalarbeitszeit für diese Arbeitnehmer auf 13:00 vorverlegt und diese Überstunden mit 100% Zuschlag abzugelten ist.
Die Darstellung soll einen leicht fasslichen Überblick für die Praxis geben und kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Öffnungszeiten am 24. und 31. Dezember 2026
| 24. Dezember 2026 | allgemein | Süßwaren und Naturblumen | Christbäume |
|---|---|---|---|
| grundsätzlich 6:00 bis 13:00**) | grundsätzlich 6:00 bis 18:00 | grundsätzlich 6:00 bis 20:00 | |
| 50 % Überstundenzuschlag | Ab 13:00*) (nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten) | Ab 13:00*) | Ab 13:00*) |
*) Ende der Normalarbeitszeit
**) Öffnung ohne Beschäftigung von Arbeitnehmer bis 14.00 Uhr zulässig
| 31. Dezember 2026 | allgemein | Lebensmittel | Süßwaren, Naturblumen und Silvesterartikel |
|---|---|---|---|
| grundsätzlich 6:00 bis 17:00 | grundsätzlich 6:00 bis 18:00 | grundsätzlich 6:00 bis 20:00 | |
| 50 % Zuschlag für die Normalarbeitszeit oder Überstundenzuschlag | von 13:00 bis 15:00 | von 13:00 bis 15:00 | von 13:00 bis 15:00 |
| 100 % Zuschlag für die Normalarbeitszeit oder Überstundenzuschlag | von 15:00 bis 17:00 ab 17:00 Uhr nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten | ab 15:00 ab 18:00 Uhr nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten | ab 15:00 ab 20:00 Uhr nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten |
Ansprechpartner für Rückfragen
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Informationen zu den Öffnungszeiten im Handel am 8. Dezember 2026