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Person mit blauem Helm hält Hand an Manometer und blickt darauf.
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Änderung der Messgeräterichtlinie

Betroffen sind Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie

Lesedauer: 1 Minute

26.03.2026

Die aktualisierte Messgeräterichtlinie wird die Einführung von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge, Druckgaszapfsäulen und Wärmemengenzählern erleichtern, die für die Energiewende unerlässlich sind. Die überarbeiteten Regeln priorisieren zudem die Digitalisierung und intelligente Messtechnik und unterstützen den Einsatz neuer Gase wie Wasserstoff zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse. 

Die Richtlinie wurde am 20. März 2026 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. 

Details siehe Richtlinienänderung. 

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