Änderung der Messgeräterichtlinie
Betroffen sind Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie
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26.03.2026
Die aktualisierte Messgeräterichtlinie wird die Einführung von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge, Druckgaszapfsäulen und Wärmemengenzählern erleichtern, die für die Energiewende unerlässlich sind. Die überarbeiteten Regeln priorisieren zudem die Digitalisierung und intelligente Messtechnik und unterstützen den Einsatz neuer Gase wie Wasserstoff zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse.
Die Richtlinie wurde am 20. März 2026 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Details siehe Richtlinienänderung.
Links:
- Richtlinie (EU) 2026/706 zur Änderung der Richtlinie 2014/32/EU im Hinblick auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie
- Richtlinie 2014/32/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung