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Person mit Brille scannt Kartonagen in einem Lagerraum, daneben stehen ein Laptop sowie ein Notizbuch mit einem Stift und Verpackungsmaterialien, im Hintergrund stehen Regale mit Kartonagen
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Welche Herausforderungen bringt die neue EU-Verpackungsverordnung?

Wir informieren Sie über die neuen EU-Verpackungsregeln und die seit 12.8.26 dazu geltenden ersten Vorgaben.

Lesedauer: 1 Minute

20.08.2026

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist das neue Regelwerk in der EU, deren erste Neuerungen nunmehr seit 12. August 2026 gelten. Diese soll einheitliche EU-Standards für Recycling und Wiederverwendung schaffen, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsgewichte minimieren und Verbote für bestimmte Einwegverpackungen einführen.

Mit 12. August 2026 traten nunmehr erste Verpflichtungen in Kraft: Sie müssen eine Konformitätsbewertung vornehmen und eine Konformitätserklärung ausstellen, dass die verwendeten Verpackungen jene Anforderungen an PPWR erfüllen, die auf Verbote diverserer Schwermetalle und PFAS-Chemikalien abzielen. Diese Konformitätsbestimmungen gelten nur für Verpackungen, die seit 12. August 2026 erstmals in der EU auf den Markt gebracht werden. Für Unternehmen ergibt sich daraus eine zentrale Herausforderung: Die konkrete Einordnung der eigenen Rolle innerhalb der neuen Systematik, denn hiervon hängt maßgeblich ab, ab wann welche Verpflichtungen in welchem Umfang im Rahmen der Lieferkette zur Anwendung kommen.

Gerade in diesem Bereich zeigen sich bei vielen Betrieben große Unsicherheiten sowie praktische Auslegungsfragen. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den neuen Vorgaben und der eigenen Position (Erzeuger, Importeur/Exporteur, Vertreiber) in der Liefer- und Wertschöpfungskette ist daher von großer Bedeutung. Welche Pflichten nun für Unternehmen gelten und was zu beachten ist, haben wir für Sie zusammengefasst. Ein zweiter Themenschwerpunkt in diesem Zusammenhang ist die Entpflichtung der Transportverpackungen einerseits und andererseits der Versandverpackungen sowie die Bevollmächtigtenfrage, welche in der Praxis zu wirtschaftlichen Herausforderungen führt.

Beratungen

  • Die AußenwirtschaftsCenter der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA unterstützen Mitgliedsunternehmen zudem mit länderspezifischen Informationen zu den jeweiligen Zielmärkten sowie zu den dort geltenden Vorschriften und Anforderungen im Bereich Verpackung und Abfallwirtschaft. Sie bieten Orientierung über die konkreten gesetzlichen Verpflichtungen, helfen bei der Identifizierung relevanter nationaler Vorgaben für den Markteintritt im Zielland und unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen für einen rechtskonformen und erfolgreichen Geschäftsbetrieb zu erfüllen.

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