PPWR in der Slowakei: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in der Slowakei
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in der Slowakei
Das slowakische Umweltministerium hat mit Stand 4. August 2026 erstmals nationale Leitlinien zur Anwendung der PPWR veröffentlicht. Diese enthalten insbesondere Hinweise zur seit 12. August 2026 maßgeblichen Herstellerdefinition, zur erweiterten Herstellerverantwortung sowie zum Vollzug der neuen Anforderungen.
Nähere Informationen zum bestehenden System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und zur Registrierung ausländischer Hersteller in der Slowakei: Eversheds Sutherland: EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in der Slowakei
Neue Definition des „Herstellers von Verpackungen“
Seit dem 12. August 2026 gilt die Definition aus der PPWR und nicht mehr die bisherige Definition des slowakischen Abfallgesetzes. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie nach der neuen Definition als Hersteller gelten und welche Auswirkungen dies auf ihre Pflichten bzw. die Herstellerverantwortung hat. Die betroffenen Unternehmen müssen die Änderungen insbesondere im Hinblick auf das bestehende System der Herstellerverantwortung berücksichtigen.
Sanktionen
Die konkreten neuen bzw. angepassten Sanktionen sollen demnächst im Rahmen der Novelle des slowakischen Abfallgesetzes festgelegt werden. Nach der PPWR müssen die Mitgliedstaaten entsprechende Sanktionsregelungen spätestens bis 12. Februar 2027 schaffen.
Die slowakischen Behörden werden geltenden Rechtsvorschriften bei den Kontrollen vorgehen.
Widersprüche zwischen PPWR und slowakischem Abfallgesetz
Eine spezifische nationale Begleitgesetzgebung zur PPWR steht weiterhin aus. Das slowakische Abfallgesetz soll entsprechend angepasst werden. Eine Novelle wird derzeit vom Umweltministerium vorbereitet. Bis zu deren Inkrafttreten können daher Überschneidungen bzw. Widersprüche zwischen den bestehenden nationalen Vorschriften und den unmittelbar anwendbaren Vorgaben der PPWR auftreten.
Für die Auslegung der Begriffe „Erzeuger“ und „Hersteller“ sowie für die Durchsetzung verweist das Ministerium ausdrücklich auf folgende Dokumente der Europäischen Kommission:
- Leitlinien zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- Aktualisierte zweite Ausgabe der PPWR-FAQ der Europäischen Kommission
Zuständige Behörde der PPWR in der Slowakei
Die Vorbereitung der abfall- und verpackungsrechtlichen Vorschriften liegt beim Ministerium für Umwelt der Slowakischen Republik (Ministerstvo životného prostredia SR). Die Überwachung wird insbesondere von der slowakischen Umweltinspektion sichergestellt.
Herstellerregister gemäß PPWR in der Slowakei
Hersteller und Importeure, die verpackte Produkte auf den slowakischen Markt bringen, müssen die Registrierung im staatlichen Abfallwirtschafts-Informationssystem (ISOH − Informačný systém odpadového hospodárstva) beantragen.
Waren, die der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, dürfen erst nach erfolgter Registrierung auf dem slowakischen Markt bereitgestellt werden. Für registrierte Hersteller bestehen laufende Evidenz- und Informationspflichten.
Nähere Infos:
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in der Slowakei
Hersteller und Importeure können ihre Pflichten grundsätzlich individuell oder über eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (Organizácia zodpovednosti výrobcov – OZV) erfüllen. Eine individuelle Erfüllung ist jedoch nur zulässig, wenn nachweislich keine Verpackungsabfälle im Kommunalabfall landen. Da dies bei Haushalts- und Versandverpackungen in der Regel der Fall ist, ist der Beitritt zu einer OZV meist zwingend erforderlich.
Verpflichtungen des Herstellers/Importeurs gegenüber der Organisation der Herstellerverantwortung:
- Evidenz über die auf den Markt gebrachten Verpackungen zu führen
- die Mengen der Verpackungen im System der Organisation der Herstellerverantwortung zu melden (elektronisch)
- alle finanziellen Kosten zu tragen, die mit der Sammlung, dem Transport, der Vorbereitung auf die Wiederverwendung, der Verwertung, dem Recycling, der Behandlung und der Entsorgung von getrennt gesammelten Abfällen verbunden sind.
Das offizielle Register der zugelassenen Organisationen wird im Informationssystem ISOH geführt. Zu den bekanntesten OZV zählen unter anderem:
- NATUR-PACK, a.s. (bietet englische Informationen und kostenlose Beratungen)
- ENVI-PAK, a.s.
- Reclay Systems s.r.o. unterstützt ausländische Betriebe bei Registrierungen, Meldungen sowie der Bevollmächtigung − in Kooperation mit AuthoriseMe
Nähere Infos:
- Offizielle Liste der zugelassenen OZV für Verpackungen (ISOH)
- Informationsangebot für Hersteller bei NATUR-PACK (Englisch)
Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) für die Slowakei
Ausländische Hersteller und Importeure ohne Niederlassung in der Slowakei sind gesetzlich verpflichtet, einen in der Slowakei niedergelassenen Bevollmächtigten zu bestellen. Der Bevollmächtigte (juristische oder natürliche Person mit Sitz in der Slowakei) übernimmt im eigenen Namen alle Rechte und Pflichten des Herstellers und haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen, die seit dem 12. August 2026 gemäß der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR) als Hersteller gelten, müssen folgende Schritte beachten:
- Bestellung eines in der Slowakei ansässigen Bevollmächtigten Vertreters
- Registrierung im slowakischen Herstellerregister (ISOH)
- Abschluss eines Entpflichtungsvertrags mit einer Organisation für Herstellerverantwortung (OZV)
- Vorbereitung der EU-Konformitätserklärung für Verpackungen (slowakische Sprachfassung)
- Kennzeichnungspflichten: Verpackungskennzeichnung und Herstellerangaben gem. den Anforderungen von PPWR (slowakische Sprachfassung)
- Einrichtung der laufenden Mengenmeldungen und Kostenübernahme für Sammlung und Verwertung
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Bratislava gerne zur Verfügung:
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Bratislava
Telefon: +421 2 59 10 06 00
E-Mail: bratislava@wko.at