PPWR in Ungarn: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Ungarn
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Ungarn
Die nationale Umsetzung der PPWR befindet sich in Ungarn derzeit noch in einer frühen Phase. Offizielle nationale Leitlinien oder detaillierte Umsetzungshinweise wurden bislang noch nicht veröffentlicht. Zudem bestehen aufgrund der noch ausstehenden delegierten Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und Leitlinien der Europäischen Kommission weiterhin offene Fragen hinsichtlich einzelner Verpflichtungen.
Unabhängig davon gelten bereits heute die nationalen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sowie zum Pfandsystem (Deposit Return Scheme – DRS). Unternehmen, die entsprechende Produkte in Ungarn erstmals in Verkehr bringen, haben die bestehenden nationalen Verpflichtungen weiterhin einzuhalten.
Zuständige Behörde der PPWR in Ungarn
Die Zuständigkeit für den Bereich Abfallwirtschaft und Verpackungen liegt in Ungarn beim Ministerium für Energie (Energy Ministry). Nach der Regierungsneubildung im April 2026 ist davon auszugehen, dass der Themenbereich weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Wirtschafts- und Energieministeriums verbleibt.
Für die praktische Umsetzung des ungarischen Systems der erweiterten Herstellerverantwortung ist die MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt. (MOHU) zuständig. Als Konzessionär des ungarischen Abfallwirtschaftssystems betreibt MOHU das EPR-System und informiert Unternehmen insbesondere über Registrierungs-, Melde- und Gebührenpflichten.
Herstellerregister gemäß PPWR in Ungarn
Ein eigenes Herstellerregister nach Art. 44 PPWR besteht in Ungarn derzeit noch nicht. Die konkrete Ausgestaltung des künftigen Herstellerregisters wird voraussichtlich erst im Zuge der weiteren Umsetzung der PPWR und der noch ausstehenden EU-Durchführungsrechtsakte erfolgen.
Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in Ungarn erstmals auf dem Markt bereitstellen, müssen sich derzeit im EPR-System der MOHU registrieren und ihre Meldepflichten über das OKIR-System erfüllen.
Das seit 1. Juli 2023 geltende EPR-System betrifft unter anderem folgende Produktkategorien:
- Verpackungen,
- bestimmte Einweg- und andere Kunststoffprodukte (z.B. Lebensmittelbehälter, Trinkflaschen, Trinkgläser, Feuchttücher),
- elektronische Geräte,
- Batterien und Akkumulatoren,
- Fahrzeuge
- Reifen,
- Büropapier,
- Werbepapier,
- Speiseöl, Speisefett,
- bestimmte Textilwaren,
- Holzmöbel.
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Ungarn
Ungarn hat sich für ein staatlich organisiertes System der erweiterten Herstellerverantwortung entschieden. Die Aufgaben werden zentral durch die MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt. (MOHU) wahrgenommen.
MOHU organisiert und koordiniert das ungarische EPR-System und stellt Unternehmen Informationen zu Registrierung, Mengenmeldungen sowie den zu entrichtenden EPR-Gebühren zur Verfügung.
Die Verpflichtung zur Zahlung der EPR-Gebühr entsteht grundsätzlich mit dem erstmaligen Inverkehrbringen des Produkts auf dem ungarischen Markt. Nach dem ungarischen Abfallgesetz Nr. CLXXXV von 2012 gilt als Hersteller jene Person, die ein Produkt herstellt bzw. – bei im Ausland hergestellten Produkten – dieses im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erstmals in Ungarn in Verkehr bringt.
Bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representatives) für Ungarn
Zu einer möglichen Verpflichtung zur Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative) im Zusammenhang mit der PPWR liegen derzeit keine offiziellen nationalen Informationen oder Umsetzungshinweise vor.
Sobald hierzu nähere Vorgaben veröffentlicht werden, wird diese Übersicht entsprechend ergänzt und aktualisiert.
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem ungarischen Markt bereitstellen, sollten insbesondere prüfen,
- ob eine Registrierung im EPR-System der MOHU erforderlich ist,
- welche Meldepflichten über das OKIR-System bestehen,
- welche EPR-Gebühren zu entrichten sind sowie
- ob zusätzlich Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem ungarischen Pfandsystem (DRS) bestehen.
Bis zur weiteren Umsetzung der PPWR bilden die bestehenden ungarischen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung den maßgeblichen Rechtsrahmen.
Das AußenwirtschaftsCenter Budapest hat darüber hinaus mit der Steuerberatungskanzlei LeitnerLeitner am 29. August 2023 ein Webinar zum Thema EPR-System in Ungarn organisiert.
Nähere Infos:
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Budapest gerne zur Verfügung:
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Budapest
Telefon: +36 1 461 50 40
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