Nachschau: Neue Meldepflicht ab 2026: Ermächtigte Arbeitgeber für Abbruch- und Asbestsanierungsarbeiten
Umgang mit Asbest im Überblick
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Am 23.03.2026 veranstaltete der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement ein Webinar mit dem Titel „Neue Meldepflicht ab 2026: Ermächtigte Arbeitgeber für Abbruch- und Asbestsanierungsarbeiten“.
Im Fokus standen die aktuellen gesetzlichen Änderungen rund um den Umgang mit Asbest gemäß dem 4. Abschnitt der Grenzwerteverordnung (GKV) sowie die daraus resultierenden neuen Anforderungen für Unternehmen.
Behandelt wurden insbesondere die Meldepflichten vor Beginn von Asbestarbeiten, die Verpflichtung zur Gefahrenbeurteilung und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die Voraussetzungen für die Ermächtigung von Arbeitgeber:innen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten.
Das Webinar bot den Teilnehmer:innen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Neuerungen sowie praxisnahe Hinweise für die Umsetzung im betrieblichen Alltag.
Vortragender:
Herr DI Peter Reinthaler, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VIII – Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat
Gruppe A/Abteilung 1 - Bau- und Bergwesen, Administration
Weitere Informationen: Neue Meldepflicht ab 2026: Ermächtigte Arbeitgeber für Abbruch- und Asbestsanierungsarbeiten