Billigstrom-Gesetz: Nur wer reagiert, erhält Kostenvorteile
Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ stellt die Bundesregierung die Weichen für eine effiziente und intelligente Nutzung der Strominfrastruktur.
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Im Kern geht es darum, die Folgen der Energiewende steuerbar und bezahlbar zu halten: Steigendes Stromangebot durch mehr Photovoltaik und grünen Strom im Netz trifft auf wachsenden Strombedarf durch Wärmepumpen, E-Mobilität und andere Verbraucher – diese Entwicklung erhöht den Druck auf die bestehende Netzinfrastruktur. Ohne neue Spielregeln steigen die Investitionskosten für den Netzausbau und damit langfristig die Strompreise. Das Gesetz setzt deshalb dort an, wo es am meisten Wirkung entfaltet: Es will Netzkapazitäten effizienter nutzen, den Ausbau gezielter finanzieren und die Kosten fairer verteilen.
Chancen und Risiken für Unternehmen
Wer aktiv handelt, wird von reduzierten Energiekosten, wie vom Gesetz versprochen, profitieren. Wer abwartet, wird in vielen Fällen sogar mit steigenden Ausgaben für Strom konfrontiert sein. Der Unterschied wird darin liegen, inwieweit das einzelne Unternehmen erfolgreich die folgenden, teils neuen Instrumente nutzt:
- Reduktion von Lastspitzen: Die Gesamtstromkosten werden künftig stärker von der maximal in Anspruch genommenen Leistung abhängen.
- Nutzung flexibler Strompreise: Preise schwanken im Tagesverlauf. Alle Stromversorger werden künftig flexible Tarife anbieten.
- Clevere Einsatz selbst produzierten Stroms: Die Netz-Einspeisung von Strom aus Anlagen mit einer Leistung von über 7KW wird künftig Kosten verursachen. Die Erhöhung der Eigennutzung wird deshalb bei Besitzern größerer PV-Anlagen noch relevanter.
- Einsatz von Speichern: Der gezielte Einsatz von Batterie- aber auch Wärmespeichern hilft bei der Optimierung aller drei zuvor genannten Punkte. Auch Elektroautos stellen ein Flexibilitätspotenzial dar.
- Direktvermarktung zwischen Abnehmern und Eigenerzeugern: Das neue Gesetz etabliert neue Formate, die einen direkten Stromhandel zwischen Einspeisern und Abnehmern (Power-Purchase Agreements, Peer-to-Peer Handel) und die Nutzung von Erzeugung an anderen Unternehmensstandorten ermöglichen. Zudem werden Energiegemeinschaften, bei denen man nicht nur von niedrigeren Strompreisen, sondern auch von reduzierten Netzentgelten profitiert, gefestigt.
Gleichzeitig birgt das neue Gesetz auch Risiken: Wer selbst Strom erzeugt, muss genau prüfen, ob zusätzliche Netzentgelte die Kalkulation verändern. „Unternehmen, die weiterhin starr als passive Strombezieher und -einspeiser agieren, drohen unerwartete Zusatzkosten. Durch die neue Rechtslage wächst der der Unterschied zwischen aktivem Handeln und Nicht-Agieren deutlich“, weiß Christian Wagner von der Wirtschaftskammer Salzburg. Für energieintensive Unternehmen ist es besonders wichtig, sich mit dem Thema zu befassen, Beratung in Anspruch zu nehmen und so Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
Jetzt handeln, um von Kostenvorteilen zu profitieren
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„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, damit zu starten. Wer das Thema früh angeht, schafft sich Kostenvorteile und stärkt seine Planungssicherheit“, sagt Alexander Rehbogen vom umwelt service salzburg. Das neue Gesetz legt die Schienen für die Stromversorgung von morgen. Unternehmen, die es aktiv nutzen, machen den Standort Salzburg fit für die elektrische Zukunft.