Bürokratieabbau: Spürbare Entlastung bei INTRASTAT-Meldungen
Die Wirtschaftskammer hat kürzlich einen erfolgreichen Schritt zur Entlastung ihrer Mitgliedsbetriebe gesetzt. Durch neue Schwellenwerte wurde der bürokratische Aufwand bei INTRASTAT-Meldungen deutlich reduziert.
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Eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer wurde erfolgreich realisiert: Mit der bereits in Kraft getretenen Änderung der Handelsstatistikverordnung 2022 (HStatV 2022) wurden die Assimilationsschwellen deutlich angehoben. Die Reform bringt eine spürbare Reduktion des administrativen Aufwands für tausende österreichische Unternehmen und sorgt für eine nachhaltige Entlastung im Bereich der INTRASTAT‑Meldungen (INTRASTAT = grenzüberschreitende Warentransaktionen innerhalb der EU).
Der Meldeaufwand stellte für viele Betriebe eine erhebliche Belastung dar. Laut Belastungsbarometer der Statistik Austria belief sich der Gesamtaufwand zur Durchführung der INTRASTAT-Meldungen im Jahr 2023 auf 463.054 Stunden. Pro meldepflichtige Unternehmen ergab sich ein durchschnittlicher jährlicher Zeitaufwand von rund 2.300 Minuten. Seit 2001 ist dieser Aufwand um nahezu 48 % gestiegen, gemessen am Gesamtmeldeaufwand statistischer Erhebungen entfallen mehr als 60 % auf INTRASTAT-Meldungen.
Die nun geltende Novelle hebt die Schwellenwerte wie folgt an:
- Intra‑EU‑Importe: von 1,1 Mill. € auf 5 Mill. €
- Intra‑EU‑Exporte: von 1,1 Mill. € auf 1,2 Mill. €
Durch diese Erhöhung werden rund 4.000 Unternehmen von der Meldepflicht befreit. Die Zahl der meldepflichtigen Betriebe sinkt auf etwa 8.100, was einer Reduktion um über 30% entspricht. Die Entlastung kommt Unternehmen aller Sparten zugute und trägt zu effizienteren Abläufen und geringeren Bürokratiekosten bei.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Schwellenwerte wurde ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der administrativen Rahmenbedingungen gesetzt. Die Maßnahme stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich und erleichtert den betrieblichen Alltag spürbar.