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Tourismus feiert „Fest der touristischen Lehre“ – Gegenwart und Zukunft von Herausforderungen geprägt

Im Rahmen des Festes der touristischen Lehre am 2. Oktober 2025 in der Salzburger Residenz werden rund 200 Lehrabsolventen, Abgänger der Diplomakademie Tourismus, neue Diplom-Küchenmeister und Absolventen der Befähigungsprüfung Gastgewerbe gefeiert. Gleichzeitig steht die heimische Tourismuswirtschaft vor erheblichen Herausforderungen.

Lesedauer: 7 Minuten

Aktualisiert am 02.10.2025

Das Fest der touristischen Lehre der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKS zählt zu den bedeutendsten Veranstaltungen für Ausbildung und Nachwuchsförderung in Gastronomie und Hotellerie im Bundesland Salzburg. Es steht im Zeichen der Wertschätzung gegenüber jenen jungen Menschen, die mit ihrem Einsatz und ihrer Begeisterung die Zukunft der Branche sichern.

Die Tourismuswirtschaft ist nicht nur eine tragende Säule der Salzburger Wirtschaft, sondern auch ein zentraler Arbeitgeber und Imageträger für die gesamte Region. Nicht zuletzt hat die abgelaufene Sommersaison einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Branche für Konjunktur und Beschäftigung ist.

Sommerbilanz Tourismus 2025

Im Bundesland Salzburg wurden im August 2025 insgesamt 4,16 Millionen Nächtigungen gezählt. Das entspricht einem Plus von 4,6% gegenüber dem Vorjahr. Be-trachtet man den Zeitraum Mai bis August 2025, so ergibt sich ein Nächtigungsvolumen von 8,95 Millionen, was eine Steigerung von 3,6% ist.

Auch die Stadt Salzburg konnte ein deutliches Wachstum verzeichnen: Im August 2025 wurden 364.741 Nächtigungen registriert – ein Zuwachs von 4,8% im Vergleich zum Vorjahr. Für den Zeitraum Mai bis August 2025 ergibt sich in der Landeshauptstadt ein Nächtigungsaufkommen von 1,35 Millionen, was einem Plus von 3,9% bzw. 50.082 zusätzlichen Nächtigungen entspricht.

Auf gesamtstaatlicher Ebene zeigen die Nächtigungszahlen für Österreich im Au-gust 2025 einen Anstieg um 0,7 % auf 21,27 Millionen Übernachtungen in den Beherbergungsbetrieben. Nach einem verregneten Juli, der ein leichtes Minus brachte, hat der traditionell stärkste Nächtigungsmonat August nochmals kräftig angezogen. Damit verzeichnete die bisherige Sommersaison 2025 (Mai bis Au-gust) ein Plus von 1,1%. Mit insgesamt 61,84 Millionen Nächtigungen handelt es sich um die bislang stärkste Sommersaison in Österreich. 

„Anfang Juni hatten rund 60% unserer Betriebe optimistische Erwartungen an die Sommersaison. Die Daten für den August lassen eine stabile und positive Nach-frage erkennen und auch die Buchungslage im September ist durchwegs beständig. Die Erwartungen der Branche und der bisherige Verlauf der Sommersaison bestätigen, dass die Hotellerie ein verlässlicher Motor der österreichischen Wirtschaft ist und bleibt. Vom regionalen Arbeitsplatz bis zum regionalen Lieferanten - unsere Branche liefert nicht nur Betten, sondern ist die Wirtschaftskraft vor Ort“, kommentiert KommR Georg Imlauer, Obmann der Fachgruppe Hotellerie in der WKS, die Ergebnisse.

Teuerung und Energiepreise setzen Tourismus zu

Trotz dieser positiven Zahlen setzen die aktuellen Preiserhöhungen - insbesondere in den Kernbereichen der Tourismuswirtschaft - die Branche unter erheblichen Druck. Seit 2019 hat sich der Anteil der Beträge, den Betriebe direkt für Energie aufwenden müssen, nahezu verfünffacht. Die aktuellen Daten der Statistik Austria zeigen: Im August 2025 lag die Inflation bei 4,1% – die stärksten Preistreiber waren unter anderem Strom und Nahrungsmittel. Für die Tourismuswirtschaft bedeutet der zusätzliche Druck: Die Preise in Restaurants stiegen um 6,1% sowie in Hotel-betrieben um 5,6%, Strom verteuerte sich sogar um 37,2%. Besonders deutlich sind die Effekte bei Grundprodukten wie Fleisch (plus 6,2%), Milch und Käse (plus 7,5%), Brot und Getreideerzeugnissen (plus 3,1%) oder Kaffee (plus 23,8%).

Herkunftskennzeichnung

Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln ist seit Jahren ein intensiv diskutiertes Thema. Gastronomie und Hotellerie bekennen sich klar zu Transparenz und Qualität, warnen jedoch vor einer nationalen Pflichtregelung, die über das EU-Recht hinausgeht. Hinzu kommt, dass die Herkunft allein nichts über Qualität, Tierwohl oder Produktionsmethoden aussagt und eine verpflichtende Angabe daher oft nur eine vermeintliche Sicherheit suggeriert. „Zahl-reiche Betriebe arbeiten bereits heute eng mit regionalen Produzenten zusammen und kennzeichnen die Herkunft ihrer Produkte transparent. Diese Praxis soll weiter gestärkt werden, ohne Unternehmer mit zusätzlichen nationalen Sonderregelungen zu überfordern“, unterstreicht KommR Ernst Pühringer, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKS.

Trinkgeld

Das aktuelle System ist komplex, uneinheitlich und bringt keine Rechtssicherheit - weder für Betriebe noch für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch schließt es gewisse Mitarbeiter von den Pauschalen aus, obwohl sie mitunter dennoch Trinkgeld erhalten. Die Folge ist eine volle SV-Beitragspflicht auf Basis der aufgezeichneten Trinkgelder. „Mit der am 24. Juli d. J. vorgestellten Neuregelung, die ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten soll, wurde nun ein entscheidender Durchbruch erzielt. Damit wurde eine zentrale Forderung der Branche erfüllt: Rechtssicherheit und Steuerfreiheit für Trinkgelder“, sagt Pühringer weiter.

Die bundesweit einheitlichen Pauschalen sind klar gestaffelt:

  • Mit Inkasso: 65 € (2026), 85 € (2027), 100 € (2028), danach Indexierung.
  • Ohne Inkasso: 45 € (2026/2027), 50 € (2028), danach Indexierung.

Für die Branche bedeutet dies einen erheblichen Fortschritt: Trinkgeld bleibt nicht nur steuerfrei, sondern ist auch in seiner Abwicklung rechtlich durch zahl-reiche Maßnahmen abgesichert. Damit wird verhindert, dass Betriebe oder Mitarbeiter im Nachhinein mit Forderungen konfrontiert werden. 

Kollektivvertrag und Mitarbeiterkosten

Die bevorstehenden Kollektivvertragsverhandlungen dürften nach Ansicht Pühringers schwierig werden. „Die Teuerung ist nach wie vor ein signifikanter Faktor ist und die Arbeitnehmerseite wird daher vermutlich mit Gegenforderungen auftreten. Unser Zugang ist klar: Angesichts der Teuerung und weil wir mit der Anhebung der Trinkgeldpauschale bereits in Vorleistung gegangen sind, müssen sehr moderate Lohnabschlüsse angestrebt werden“, so der Spartenobmann. 

Saisonkontingent im Tourismus

Der derzeitige Entwurf der Saisonkontingentverordnung 2026 sieht für das Bundes-land Salzburg folgende Kontingenthöhe vor und soll die Regelung in einem Zeit-raum von 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 angewendet werden.

  • Grundkontingent: 1.567, mit einer möglichen Überziehung auf bis zu 2.351.
  • Balkankontingent: 551, ohne Überziehungsmöglichkeit.

Albert Ebner, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der WKS, hält hierzu fest: „Grundsätzlich wäre ein Geltungszeitraum der Verordnung von 1. November bis 31. Oktober wünschenswert gewesen, da zu diesem Zeitpunkt bereits einige Be-triebe in die Wintersaison starten.“

Mobilitätsbeitrag

Der Mobilitätsbeitrag wurde am 1. Mai 2025 eingeführt und soll bis Mai 2027 von 50 Cent auf 1,10 € pro Gast und Übernachtung steigen. Im Gegenzug dürfen Nächtigungsgäste alle öffentlichen Verkehrsmittel im Bundesland Salzburg gratis benutzen. „Zentral bleibt die Zweckbindung der Einnahmen – sie muss klar gewährleistet sein, um nachhaltige Mobilitätsangebote zu fördern und bestehende Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Räumen zu verringern“, betont Ebner. Vorrangig sei eine einfache und transparente Abwicklung. „Auch die Dienstleistung der Nächtigungsbetriebe ist im Zusammenhang mit der Einhebung des Beitrags angemessen zu berücksichtigen und abzugelten“, fordert Ebner.

Feiertagsentgelt

In der Anfragebeantwortung des Finanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt bejahte das BMF die Frage, ob es sich der Ansicht des BFG anschließt, dass das Feiertagsarbeitsentgelt gemäß § 9 Abs 5 ARG keinen Zu-schlag im Sinne des § 68 Abs 1 EStG 1988 darstellt. In einer zweiten Anfragebeantwortung hat nun das BMF weitere Fragen in Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt sowie darüber hinaus bezahlter Zuschläge auf Grundlage eines Kollektivvertrages, einer Betriebs- oder Einzelvereinbarung beantwortet. Imlauer hält dazu fest: „Es war gelebte Tradition, dass das Feiertagsentgelt (Zuschlag) für unsere Mitarbeiter steuerfrei war – ebenso die Ab-gaben auf das Trinkgeld. Beides wurde nun unter Mithilfe und auf Verlangen von AK und Gewerkschaft – gegen unseren und den Willen unserer Mitarbeiter – zum Nachteil der Beschäftigten eingeführt und die Bemessungsgrundlagen sogar er-höht. Das schadet nicht nur unseren Mitarbeitern, sondern führt auch zu höheren Lohnnebenkosten in den Betrieben. Leistung sollte sich lohnen, Lohnnebenkosten sollten sinken und Bürokratie abgebaut werden – doch das Gegenteil ist der Fall.“

Neues Aushilfskräfte-Modell

Das Aushilfskräfte-Modell (AHKM) soll nur für eine kurze, befristete Beschäftigung zur Abdeckung von Arbeitsspitzen (z. B. Aushilfe bei Hochzeit im Restaurant) geschaffen werden. Dadurch soll die wiederholte unregelmäßige Beschäftigung ohne Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses möglich sein. Das monatliche Einkommen für Dienstnehmer bei einem Dienstgeber darf den Grenzwert (für das Jahr 2025) von 755,01 € nicht übersteigen. Außerdem darf der Dienstgeber Aushilfskräfte nur bis zu einem monatlichen Betrag von 4.200 € beschäftigten. Imlau-er betont in diesem Zusammenhang: „Mehrarbeit muss sich lohnen, mit diesem Modell soll sichergestellt werden, dass es zu keiner Nachversteuerung für die Aushilfskräfte kommt und dass sie das Geld, das sie unbürokratisch sofort bekommen, auch wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen lassen können.“

Damit ein solches Modell in der Praxis funktioniert, ist es jedoch entscheidend, dass die Rahmenbedingungen entsprechend gestaltet werden. Zentral ist daher die Forderung nach einer einfachen, unbürokratischen Abwicklung der Anmeldung, Administrierung und Bezahlung der Aushilfskräfte.

Fest der touristischen Lehre und Tourismus Akademie Salzburg

Das Fest der touristischen Lehre am 2. Oktober 2025 zählt zu den bedeutendsten Veranstaltungen für Ausbildung und Nachwuchsförderung in Gastronomie und Hotellerie im Bundesland Salzburg und wird seit 2021 von der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft veranstaltet. „Es steht im Zeichen der Wertschätzung gegen-über jenen jungen Menschen, die mit ihrem Einsatz und ihrer Begeisterung die Zukunft der Branche sichern“, sagt Pühringer.

Rund 200 Lehrlinge feiern an diesem Tag ihren Lehrabschluss in einem touristischen Lehrberuf, ebenso Absolventinnen und Absolventen der Diplomakademie, neue Diplom-Küchenmeister und Absolventen der Befähigungsprüfung Gastgewerbe. Ebenfalls werden die „Ausgezeichneten touristischen Lehrbetriebe“ in diesem Rahmen geehrt. Imlauer betont die weitere energische Unterstützung der Branche: „Dieses klare Bekenntnis zur Qualität in der Ausbildung wollen wir auch künftig stärken und hoffen, dass aus dem neu geschaffenen Tourismusbeschäftigtenfonds (TBFG) im Arbeitsministerium (6,5 Mill. €) Mittel für diese Ausbildungen be-reitgestellt werden.“ 

Darüber hinaus konnten im Rahmen der Lehrlingsakademie der WKS in den Frühjahrskursen bereits mehr als 550 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgebildet werden, in Herbstkursen 318. Insgesamt nahmen im Frühjahr 2025 86 Personen an der Ausbildung teil. Die Lehrlingsakademie wurde heuer erstmals auch im WIFI Pinzgau angeboten und es können dort 38 Anmeldungen verzeichnet werden. Die regionale Verankerung im touristischen Kerngebiet Salzburgs stellt eine langjährige Forderung der Branche dar, die nun erfolgreich umgesetzt werden konnte. Die Kurse im Pinzgau werden auch in Zukunft angeboten. Ebenfalls kann hervorgehoben werden, dass die Teilnehmerzahlen der Diplomakademie stetig steigen.

Bilddownload: © WKS/Neumayr

Foto 1: Nahmen zur aktuellen Lage der Tourismusbranche Stellung: Georg Imlauer, Spartenobmann Ernst Pühringer und Albert Ebner (v. l.).