Was ist die AMS-Förderung für die Lehrausbildung 18+?
Unternehmen können für die Ausbildung von Lehrlingen über 18 Jahren einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung erhalten.
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Wer ist antragsberechtigt?
Gefördert werden Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die zum Beispiel nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) zur Lehrlingsausbildung berechtigt sind. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch mit der regionalen AMS-Geschäftsstelle, das vor Beginn des Lehrverhältnisses stattfinden muss. Der Antrag muss für jedes Lehrjahr separat elektronisch über das eAMS-Konto für Unternehmen gestellt werden.
Welche Lehrlinge werden gefördert?
Gefördert werden beim AMS vorgemerkte Erwachsene mit Wohnsitz im Bundesland Salzburg für maximal drei Jahre.
Davon umfasst sind:
- Personen, die maximal einen Pflichtschulabschluss aufweisen
- AHS-Absolventen ohne Berufserfahrung und ohne weitere Qualifikationen
- Frauen in handwerklichen und technischen Berufen laut der FiT-Ausbildungsliste
- Personen in der beruflichen Rehabilitation
- Personen in der Pflegeausbildung
Höhe der Beihilfe
Voraussetzung ist die Zahlung einer festgelegten höheren Lehrlingsentschädigung, sofern dies im Kollektivvertrag vorgesehen ist, oder ein kollektivvertraglich festgelegter bzw. angemessener Hilfsarbeitslohn.
Die monatliche pauschalierte Förderung beträgt:
- 500 bis 700 € für Personen mit Pflichtschulabschluss
- 300 bis 500 € für AHS-Absolventen
- 700 € für Frauen in technischen oder handwerklichen Berufen, Personen in beruflicher Rehabilitation und in der Pflegelehre