Einstufung: Gewerbe oder neue Selbstständigkeit?
Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt viele Chancen, wirft aber auch rechtliche und organisatorische Fragen auf. In Österreich ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob eine Tätigkeit als Gewerbe oder als sogenannte neue Selbstständigkeit einzustufen ist.
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Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine Tätigkeit
- selbstständig,
- regelmäßig und
- mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und
- nicht gesetzlich von der Gewerbeordnung ausgenommen ist.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde, über die Wirtschaftskammer oder online. Je nach Tätigkeit handelt es sich um ein freies oder um ein reglementiertes Gewerbe, wobei letztere einen Befähigungsnachweis erfordern.
Neue Selbstständige üben hingegen Tätigkeiten aus, für die keine Gewerbeanmeldung notwendig ist, etwa in den Bereichen Kunst, Vortragstätigkeit, Unterricht oder bestimmte freie Berufe.
Unabhängig von der Einstufung sind steuerliche Pflichten zu beachten: Selbstständige unterliegen der Einkommensteuer und – sofern keine Befreiung greift – der Umsatzsteuer. Auch die Sozialversicherung ist verpflichtend geregelt. Gewerbetreibende und neue Selbstständige sind grundsätzlich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Eine frühzeitige Information und Beratung, etwa durch die Wirtschaftskammer, hilft dabei, Fehler zu vermeiden und den Start in die Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten.
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