Ist Mercosur eine beschlossene Sache?
Nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen hat sich Anfang 2026 eine Mehrheit der EU-Regierungen für das Mercosur-Handelsabkommen mit Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay ausgesprochen.
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Allerdings hat das Europäische Parlament eine Prüfung der Rechtsgrundlage durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragt. Dies bedeutet, dass das Ratifizierungsverfahren des Abkommens erst dann fortgesetzt werden kann, wenn die rechtliche Prüfung, ob das Abkommen mit den EU-Verträgen vereinbar ist, abgeschlossen ist. Fällt das Gutachten negativ aus, kann das Abkommen nicht in Kraft treten, sofern es nicht geändert wird.
Parallel besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Mercosur-Interimsabkommen auch ohne eine positive Abstimmung im Europäischen Parlament angewendet werden kann. Ob und wann es zu einer vorläufigen Anwendung kommt, hängt nun auch von der Umsetzung und den innerstaatlichen Schritten der Mercosur-Staaten ab. In den nächsten Tagen wird Klarheit über das weitere Vorgehen erwartet.
Die WKÖ begrüßt das EU-Mercosur-Abkommen als eine langjährige Forderung der heimischen Wirtschaft und als wichtigen Impuls für die österreichische Exportwirtschaft. Es eröffnet ein zusätzliches Exportpotenzial von rund einer Milliarde Euro und verschafft heimischen Unternehmen klare Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten aus Regionen wie China. Zudem stärkt es den Zugang zu wichtigen Rohstoffen für die Energiewende und sichert verbindliche Umwelt- und Klimaschutzstandards.