Kann ich 2025 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie auszahlen?
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, im Kalenderjahr 2025 eine Mitarbeiterprämie bis maximal 1.000 € steuerfrei zu gewähren.
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Es muss sich dabei um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Bonuszahlungen, die regelmäßig anfallen oder vertraglich vereinbart sind, werden nicht unter diesem Titel steuerfrei gestellt. Unschädlich sind aber vorangegangene Corona-, Teuerungs- oder Mitarbeiterprämien.
Die Zahlung erhöht nicht das Jahressechstel und wird nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Werden sowohl eine Gewinnbeteiligung als auch eine Mitarbeiterprämie ausbezahlt, ist die Gewinnbeteiligung nur insoweit steuerfrei, als sie gemeinsam mit der Mitarbeiterprämie den Betrag von 3.000 € pro Kalenderjahr nicht übersteigt, sonst besteht Veranlagungspflicht.
Eine lohngestaltende Vorschrift (Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) ist nicht mehr notwendig. Auch ein Gruppenmerkmal ist keine Voraussetzung mehr für die Steuerbefreiung. Die Prämie kann auch nur einzelnen Arbeitnehmern oder unterschiedlich hoch gewährt werden, sofern die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt ist.
Im Gegensatz zu bisherigen Regelungen ist die Mitarbeiterprämie 2025 nur mehr lohnsteuerfrei, jedoch nicht von Abgaben in der Sozialversicherung, dem Dienstgeberbeitrag, dem Dienstgeberzuschlag oder der Kommunalsteuer befreit.