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Was ist bei Bewilligungen für Saisoniers zu beachten?

Die aktuelle Verordnung sieht für Salzburg 1.567 Quotenplätze vor. In Saisonspitzen sind zeitlich begrenzte Überschreitungen bis zu 50% möglich. Zusätzlich gibt es erstmalig ein Westbalkankontingent in Höhe von 778 Plätzen ohne Überziehungsmöglichkeit.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 25.11.2025

Für eine rasche Erledigung der Bewilligung sind folgende Punkte wichtig:

  • Zeitgerechte Einbringung über das eAMS-Konto. Achten Sie auf vollständig ausgefüllte Anträge sowie eine korrekte Einstufung für die Entlohnung laut Kollektivvertrag und legen Sie eine Kopie des Reisepasses bei.
  • Ersatzkraftverfahren Für das durchzuführende Ersatzkräfteverfahren ist es notwendig, dass die zu besetzenden offenen Stellen spätestens mit der Einbringung des Antrages dem AMS gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass bei Hilfskräften eine Ablehnung mangels Qualifikation keinen Ablehnungsgrund darstellt.
  • Gewünschtes Datum von Beginn und Ende der Beschäftigung angeben Das ermöglicht es dem AMS, im Falle von gesetzlich erzwungenen Laufzeitänderungen der Bewilligungen mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und die geänderten Laufzeiten Ihren Bedürfnissen anzupassen. Sie sparen dadurch Zeit für einen neuen Antrag und die damit anfallenden Gebühren. 
Hinweis
Achtung: Ab einer Ausschöpfung von 100% können Beschäftigungsbewilligungen nur mehr bis 30.3.2026 ausgestellt werden. Eine Verlängerung dieser Bewilligungen ist möglich.
  • Meldung von Beginn und Ende der Beschäftigung binnen drei Tagen an die regionale Geschäftsstelle Die Meldung kann am besten über das eAMS-Konto durchgeführt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass freiwerdende Quotenplätze nicht weiterhin als belegt gelten und zur weiteren Vergabe zur Verfügung stehen.