Krankenstandsquote weiter hoch
Laut aktuellem WIFO-Fehlzeiten-Report waren die Beschäftigten in Salzburg 2024 im Schnitt 12,8 Kalendertage krank. Der Österreichschnitt beträgt 15,1 Tage. Aufgrund der meldetechnischen Untererfassung von kurzen Krankenständen (ein bis drei Tage) liegt die tatsächliche Krankenstandsquote allerdings um einiges höher.
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Wie der aktuelle WIFO-Fehlzeiten-Report im Auftrag der Sozialpartner zeigt, verbrachten die unselbstständig Beschäftigten in Österreich im Jahr 2024 im Schnitt 15,1 Kalendertage im Krankenstand. Daraus ergibt sich ein Verlust an Jahresarbeitszeit von 4,1%. Dies stellt einen leichten Rückgang gegenüber dem Höchstwert im Jahr 2023 dar. Da waren es 15,4 Tage. In der Langfristbetrachtung ist die Abnahme allerdings marginal und lässt leider auf keine Trendwende schließen. Salzburg ist seit Jahren das Bundesland mit den geringsten Fehlzeiten. 2024 waren die Beschäftigten bei uns im Schnitt 12,8 Tage krank.
Krankenstände kosten den Betrieben viel Geld
2023 leisteten Österreichs Betriebe Entgeltfortzahlungen in Höhe von 4,6 Mrd. €, weitere 1,1 Mrd. € wurden von der Krankenversicherung in Form von Krankengeld ausgezahlt. „Damit kostet dem Betrieb ein Krankenstandtag rund 250 €“, erläutert WKS-Präsident KommR Peter Buchmüller. Dem nicht genug: Ergänzt man die durchschnittlich 12,8 Krankenstandstage mit den 38 Urlaubs- und Feiertagen pro Jahr, resultiert daraus eine bezahlte unproduktive Fehlzeit von 51 Tagen – das entspricht rund 14% des jährlichen Arbeitsvolumens. „Kombiniert mit den hohen Lohn- und Energiekosten entwickeln wir uns zum Weltmeister der Unproduktivität“, sagt Buchmüller weiter. Der Wirtschaftsstandort rolle so nach und nach aufs Abstellgleis. Der schmerzliche Verlust von Wohlstand und Arbeitsplätzen sei die Folge.
„Wer krank ist, muss die Möglichkeit haben, sich im Krankenstand auszukurieren. Denn die Betriebe brauchen gesunde und fitte Mitarbeiter. Zudem sollen die Mitarbeiter durch Krankheiten keine Einkommensausfälle erleiden müssen“, stellt der WKS-Präsident klar und ergänzt: „Der Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht völlig korrekt mit dem Thema Krankenstand um, deshalb verwehren wir uns in der WKS vehement gegen Pauschalurteile. Es gibt aber schwarze Schafe, die diese bezahlten Freistellungsansprüche zu Unrecht ausnützen.“
Ständiges Thema in der WK-Rechtsberatung
Das Thema Krankenstand ist in der täglichen Rechtsberatung in der Wirtschaftskammer in den unterschiedlichsten Konstellationen ständig präsent. Dabei geht es auch um zweifelhafte und missbräuchliche Krankenstände und deren Rechtsfolgen. So zum Beispiel, wenn nachweislich Tätigkeiten verrichtet werden, die den Heilungsverlauf qualifiziert verzögern. Oder wenn die Krankmeldung die unmittelbare Reaktion auf ein abgelehntes Urlaubsansuchen oder eine Kündigung ist.
Erfreulich hingegen ist, dass sich der langfristig rückläufige Trend bei der Zahl der Arbeitsunfälle weiter fortgesetzt hat. 1974 waren noch 7,6% der Beschäftigten von einem Arbeitsunfall betroffen, 2023 waren es nur mehr 2,7%.
Aus dem aktuellen Fehlzeiten-Report leiten sich folgende Forderungen der WKS ab:
- Das Vorhaben der Bundesregierung, Kontrollen effizienter zu machen, muss jetzt rasch umgesetzt werden.
- Eine reine personelle Aufstockung wird dafür nicht reichen. Es bedarf auch einer gesetzlichen Regelung, in welcher die wechselseitigen Verpflichtungen im Krankenstand in den relevanten Aspekten klar definiert werden:
- Rechtlich geht es beim Krankenstand um eine Arbeitsverhinderung durch Krankheit. Es muss daher in der Bestätigung eine Angabe gemacht werden, ob bzw. welche Tätigkeiten weiterhin verrichtet werden können.
- Nach der geltenden Rechtslage bedarf es für die Verpflichtung zur Vorlage einer Krankenstandbestätigung einer Aufforderung durch den Dienstgeber. Dies ist nicht sachgerecht. Für das Entstehen des Entgeltanspruchs soll die Verpflichtung zur Vorlage eines Attestes automatisch ab dem zweiten Tag der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
- Bei Verletzung von festgelegten Ausgehzeiten sowie genesungsvereitelndem Verhalten muss ein gesetzlich Entgeltverlust vorgesehen werden.
Auch wenn nicht im Regierungsprogramm verankert, fordert die WKS weiterhin eine spürbare Entlastung bei den Fehlzeiten. So zum Beispiel durch die Streichung des unsachlichen Anwachsens von Urlaubsansprüchen im entgeltfortzahlungsfreien Krankenstand.
Bei all diesen Punkten geht es nicht zuletzt um den Schutz der überwiegenden Mehrheit, die mit dem Thema Krankenstand völlig korrekt umgeht.
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