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Neue Trinkgeldregelung bringt Rechtssicherheit für Betriebe

Nach wochenlangen Diskussionen hat sich die Bundesregierung heute auf bundesweit einheitliche Pauschalen für die Sozialabgaben auf Trinkgeld geeinigt. Die Pauschale beträgt für Zahlkellner 65 € und für Mitarbeiter ohne Inkasso 45 €. Bis 2028 sollen die Sätze auf 100 bzw. 50 € steigen. 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 28.07.2025

Die neue Regelung gilt ab 1. Jänner 2026 und wird von KommR Albert Ebner, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Salzburg, begrüßt: „Das Wichtigste ist, dass unsere Betriebe in der Gastronomie und in der Hotellerie endlich Rechtssicherheit erhalten. Die derzeit geltenden Bestimmungen sind viel zu komplex und noch dazu von Bundesland zu Bundesland verschieden.“

Laut der heute präsentierten Lösung wird die Abgabenpflicht durch die Pauschalen zur Gänze erfüllt. Deshalb wird es in Zukunft auch keine Nachforderungen der Sozialversicherung mehr geben. Für Wirte, die mit Nachforderungen konfrontiert sind, soll es eine Amnestie geben, für Betriebe, die bereits Nachzahlungen geleistet haben, ist eine Härtefallregelung geplant. „Für uns war immer klar, dass Betriebe für Trinkgelder, die ausschließlich zwischen Gästen und Mitarbeitern fließen, nicht bestraft werden dürfen“, betont Ebner.  

Rückfragen:
Albert Ebner
Tel.: 0676 7890000

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