Zum Inhalt springen
Clarini - stock.adobe.com
© Clarini - stock.adobe.com

Pan-Euro-Med-Zone – welche Regeln gelten ab 2026?

Die Übergangsregelungen (Re­­vised Rules) lösen die Regeln des regionalen Übereinkommens in der Pan-Euro-Med(PEM)-Zone zum 1. Januar 2026 endgültig ab. Diese hätten eigentlich schon am 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen und sollten für einen modernisierten, vereinfachten und zugleich flexibilisierten Handel zwischen den 24 Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens sorgen. 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 04.12.2025

Aufgrund langwieriger Ge­­setz­gebungsverfahren in den einzelnen Ländern wurden nicht alle Freihandelsabkommen an­­ge­­passt, sodass mittlerweile seit drei Jahren zwei Sets an Regeln bestehen mit zunächst der Angabe „Transitional Rules“ und seit diesem Jahr „Revised Rules“. Die Verwirrung bei den Unternehmen ist seitdem groß, denn sie müssen je nach Partnerland entscheiden, welches Regelwerk gilt. Das erhöht das Risiko von Fehlern bei der Ausstellung von Präferenznachweisen. 

Ab 2026 soll dann nur noch ein Satz an Ursprungsregeln im gesamten PEM-Raum gelten und die „alten“ Regeln aus dem Jahr 2012 sollen vollständig entfallen. Die revidierten PEM-Ursprungs­regeln sind grundsätzlich vorteilhaft, das gilt leider aber auch nicht bei allen Regeln. Hier bedarf es einer genauen Analyse von Unternehmensseite. Die Außenwirtschaft der Wirtschaftskammer Salzburg unterstützt Sie gerne dabei. 

Hinweis
Zur Pan-Europa-Mittelmeer-Freihandels­zone gehören neben der Europäischen Union und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) die Türkei sowie Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien und die Palästinensische Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen (Unterzeichnerstaaten der Barcelona-Erklärung). Die Färöer Inseln wurden ebenfalls in die Pan-Euro-Med aufgenommen.