Wie man unser Arbeitsrecht wettbewerbsfähiger machen kann
Die WKS beleuchtete die arbeitsrechtlichen Standards - auch im internationalen Vergleich - um auf Basis des aktuellen Regierungsprogrammes notwendige Reformen vorzuschlagen.
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Arbeitnehmervertreter nutzen den 1. Mai gerne, um eine Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung der heimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fordern. „Österreichs Arbeitnehmer sind im internationalen Vergleich ohnedies schon sehr gut abgesichert und liegen in den meisten Bereichen sogar im internationalen Spitzenfeld. Kein Wunder, dass 70% mit ihrem Arbeitsumfeld sehr zufrieden oder zufrieden sind“, stellt WKS-Präsident Peter Buchmüller bei einem Hintergrundgespräch mit Salzburger Medienvertretern klar.
Heimische Arbeitnehmer in Poleposition
Mit 38 freien Tagen liegt Österreich über dem EU-Schnitt von 33 Tagen und im internationalen Spitzenfeld. „Allein schon aus diesem Grund gibt es keinen Spielraum für weitere bezahlte Fehlzeiten wie zum Beispiel einem leichteren Zugang zur sechsten Urlaubswoche, einem zusätzlichen Feiertag und dergleichen“, gab Lorenz Huber, Leiter des Bereichs Arbeitsrecht in der WKS zu bedenken.
Auch beim Krankenstand sind Österreichs Arbeitnehmer im internationalen Vergleich bestens abgesichert. Abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses besteht pro Arbeitsjahr ein Anspruch auf bis zu zwölf Wochen volle sowie vier Wochen halbe Entgeltfortzahlung. Zum Vergleich: In Deutschland besteht der Anspruch für maximal sechs Wochen, in der Schweiz für drei Wochen im ersten Anstellungsjahr. In Schweden erhalten erkrankte Arbeitnehmer erst nach einem Karenztag Krankengeld vom Arbeitgeber.
Ähnlich gut ist die arbeitsrechtliche Absicherung bei Geburt eines Kindes und bei Elternschaft. Während bei uns das absolute Beschäftigungsverbot acht Wochen vor der Geburt beginnt, startet der Mutterschutz in Deutschland sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Sofern die Schwangerschaft normal verläuft, arbeiten Schwangere in der Schweiz bis zum Tag der Geburt.
Reformvorschläge für das Regierungsprogramm
In der WKS ist man überzeugt, dass in Umsetzung des Regierungsprogramms Änderungen erforderlich und auch möglich sind, ohne soziale Standards zu schmälern. „Dies betrifft vor allem die Bereiche Entbürokratisierung bei den umfangreichen Melde- und Dokumentationspflichten, Arbeitszeit sowie die Schaffung von Rechtssicherheit für Arbeitgeber“. erklärt Huber und nennt Beispiele:
- Nach dem Gesetz besteht die Verpflichtung, ab elf Arbeitnehmern Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen, diese müssen über eine Arbeitnehmerschutz-Ausbildung von 24 Unterrichtseinheiten verfügen. Die Mindestzahl von elf Arbeitnehmern ist nicht praxistauglich und gehört auf 50 erhöht. Bei kleinen Betrieben wird die Funktion in der Regel direkt durch den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten wahrgenommen.
- Laut Gesetz müssen Betriebe ab elf Arbeitnehmern jährlich, kleinere Betriebe alle zwei Jahre für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Begehung sorgen. Dies unabhängig davon, ob man einen Büro- oder Handelsbetrieb führt oder aber mit hochexplosiven Stoffen hantiert bzw. gefährliche Maschinen betreibt. Deshalb sollten Betriebe mit weniger als elf Arbeitnehmern, die ein risikoarmes Gewerbe wie etwa ein Büro oder ein Handelsgewerbe betreiben, zukünftig nur noch alle fünf Jahre sicherheitstechnisch oder arbeitsmedizinisch betreut werden müssen.
- Bei der Umsetzung von flexiblen Arbeitszeitmodellen muss die Betriebsebene gestärkt werden. Eine kollektivvertragliche Ermächtigung darf nicht mehr Voraussetzung für eine Durchrechnung von Arbeitszeit sein.
„Deshalb brauchen wir im Arbeitsrecht ebenso wie bei den Lohnnebenkosten Rahmenbedingungen, die unsere Betrieb auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig machen“, fordert der WKS-Präsident.