Zum Inhalt springen
Salzburg AG
© Salzburg AG

Wie funktioniert die steuerfreie Kostenübernahme von Öffi-Tickets durch Arbeitgeber?

Arbeitgeber können die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel für ihre Arbeitnehmer steuerfrei übernehmen bzw. bezuschussen. 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 04.12.2025

Voraussetzung ist, dass das Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist und für Fahrten innerhalb eines längeren Zeitraums (Wochen, Monate, Jahr) gilt. Einzelfahrscheine oder Tageskarten sind nicht begünstigt. Das österreichweite „KlimaTicket“ ist umfasst, sofern der Wohn- oder Arbeitsort im Inland liegt. Die Steuerfreiheit besteht auch, wenn die Netzkarte privat verwendet wird.

Beim Öffi-Ticket darf es sich um keine Gehaltsumwandlung handeln, d. h. dieses darf nicht anstatt des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns oder anstatt einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung zur Verfügung gestellt werden bzw. dürfen die Kosten dafür nicht übernommen werden. Ein Umstieg von einem bisher gewährten Fahrtkostenzuschuss ist aber möglich. Der vom Arbeitgeber übernommene Betrag für das Öffi-Ticket kürzt die Pendlerpauschale des Arbeitnehmers. Ist das Öffi-Ticket nach Beendigung des Dienstverhältnisses noch gültig, ist der Kostenersatz anteilig als Vorteil aus dem Dienstverhältnis im Kalendermonat der Beendigung zu versteuern.

Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf ein Öffi-Ticket. Dem Arbeitgeber steht es frei, ob und in welcher Höhe er Kosten ersetzt. Die Kosten sind Betriebsausgaben und verursachen keine Lohnnebenkosten. Die Kostenübernahme ist am Lohnkonto und am Lohnzettel des Arbeitnehmers einzutragen.