Trafiken verkaufen nun rauchbaren Hanf
Ab Ende Juli sind in vielen heimischen Tabaktrafiken CBD-Blüten erhältlich. Den Weg freigemacht hat ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das von Branchenvertretern ausdrücklich begrüßt wird.
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Rauchbare Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3% unterliegen nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes der Tabaksteuer. Damit fallen sie unter das Tabakmonopolgesetz und dürfen ausschließlich in Trafiken zu festgesetzten Preisen verkauft werden. Dabei gelten dieselben rechtlichen Vorgaben wie für Tabakwaren. So müssen etwa Warnhinweise auf den Verpackungen angebracht sein und die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. "Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Bestätigung unserer Rechtsmeinung, wonach rauchbare Hanfprodukte über den sicheren Vertriebskanal Trafik auf den Markt gebracht werden müssen“, meint dazu Hannes Auer, Obmann des Landesgremiums der Tabaktrafikanten. "Wir gewährleisten aufgrund der strengen gesetzlichen Auflagen und der permanenten Überprüfung sowohl durch das Gesundheits- als auch durch das Finanzministerium nicht nur Qualitätskontrollen und Steuereinnahmen, sondern auch die bestmögliche Einhaltung des Jugendschutzes.“
Auer geht davon aus, dass die CBD-Blüten ab Ende Juli in vielen Salzburger Trafiken erhältlich sein werden. "Ich empfehle den Kollegen, ein Mindestsortiment anzubieten. Für ein riesiges Sortiment haben die meisten Trafiken gar keinen Platz“, sagt der Gremialobmann. Das große Geschäft wird der rauchbare Hanf seiner Ansicht nach nicht werden. "Es ist eine Ergänzung des Sortiments, mehr nicht. Der zusätzliche Umsatz wird im Vergleich zu den Erlösen aus den Tabakprodukten überschaubar sein“, so Auer.