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Update: Ablauf Registrierkassen-Signaturkarten – welche müssen getauscht werden?

Die Zertifizierung für die RKSV-Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1 wird nicht verlängert, wodurch die Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen. Daher ist ein Kartentausch erforderlich.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 21.05.2025


Sie müssen in FinanzOnline die neue Signaturkarte registrieren und die alte Signaturkarte abmelden. Die Registrierkasse selbst müssen Sie nicht abmelden bzw. neu anmelden. Es ist auch keine Datensicherung des Datenerfassungsprotokolls oder Ähnliches erforderlich.

Betroffen sind ab Juni 2022 im A-Trust Webshop gekaufte, physische Signaturkarten. Kassen, die vor Juni 2022 gekauft wurden, sind nicht betroffen. In der Kartenverwaltung des A-Trust Basissoftware a.sign clients ist ersichtlich, um welchen Kartentyp es sich bei Ihrer SmartCard handelt. Oder Ihr Registrierkassenanbieter unterstützt Sie beim Herausfinden des Signaturkartentyps. Kassen, die als Signaturerstellungseinheit eine Online- oder HSM-Lösung verwenden, sind jedenfalls nicht betroffen.

Neu: Um einen ordnungsgemäßen Tausch zu ermöglichen, darf die bisherige Signaturkarte über die Gültigkeit des Zertifikates hinaus aufgrund der außergewöhnlichen Umstände (Verfügbarkeit der Signaturkarten) weiterverwendet werden. Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen.


Handlungsbedarf für  bestimmte Signaturkarten  in Registrierkassen