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Sind Ursprungszeugnisse für Warensendungen nach Kenia nun verpflichtend?

Seit 1. Juli 2025 verlangt Kenia für Warenimporte Ursprungszeugnisse (sog. „Certificates of Origin“).

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 09.10.2025

Die bestehende Übergangsfrist wurde allerdings kürzlich bis 1. Oktober 2025 verlängert. Wenn kein Ursprungszeugnis erbracht werden kann, dürfen die Waren nicht eingeführt werden.

Dies stellt eine Änderung gegenüber der früheren Praxis dar, bei der Ursprungszeugnisse nur für Waren im Rahmen von Präferenzabkommen erforderlich waren, um den Ursprung zu bestimmen und Zollvergünstigungen zu gewähren.

Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages von den Wirtschaftskammern ausgestellt werden. Diese Certificates of Origin müssen folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Exporteurs und des Importeurs, den Ausgangshafen, die genaue Warenbezeichnung und Menge sowie natürlich das Ursprungsland der Ware sowie das Bestimmungsland.

Die Antragsteller haften mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben sowie dafür, dass für jede Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis ausgestellt wurde. Die Expertinnen und Experten empfehlen zudem, auf der Rechnung einen Ursprungsvermerk anzugeben.