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Jacob Lund / Adobe Stock
© Jacob Lund / Adobe Stock

Wann dürfen Jugendliche länger arbeiten?

Überstunden sind nur für Jugendliche über 16 Jahre, nur für Vor- und Abschlussarbeiten und höchstens eine halbe Stunde pro Tag zulässig.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 10.09.2025

Als Vor- und Abschlussarbeiten gelten:

  • Reinigung und Instandhaltung, wenn sich diese Arbeiten nicht ohne Störung des Betriebes durchführen lassen,
  • Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des Betriebes abhängt,
  • abschließende Kundenbe­dienung und damit zu­­sammenhängende Aufräumarbeiten.

Die Arbeitszeit kann in diesen Fällen um eine halbe Stunde pro Tag ausgedehnt werden, darf aber keinesfalls mehr als 9,5 Stunden täglich betragen. In einer Woche dürfen drei Stunden Mehrarbeit nicht überschritten werden.

Werden Jugendliche zu Vor- und Abschlussarbeiten herangezogen, so ist die auf diese Arbeiten entfallende Zeit grundsätzlich durch frühere Beendigung bzw. späteren Beginn der eigentlichen Betriebsarbeit entsprechend auszugleichen. Der Ausgleich ist in der gleichen, spätestens jedoch in der folgenden Kalenderwoche durchzuführen.

Ansonsten sind Überstunden mit Grundlohn und Zuschlag auf Basis des Lehrlingseinkommens auszubezahlen. Bei Lehrlingen über 18 Jahren ist für die Berechnung der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. das entsprechende Angestelltengehalt heranzuziehen.