Wann kommt das Konsumentenschutzgesetz zur Anwendung?
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist nur auf Verbrauchergeschäfte anzuwenden. Verbrauchergeschäfte sind Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer auf der einen und einem Verbraucher (Konsumenten) auf der anderen Seite.
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Wer ist „Unternehmer“, wer „Konsument“? Unter einem Unternehmen versteht man „jede auf Dauer ausgelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit“, die nicht zwingend auf Gewinn ausgerichtet sein muss. Unternehmer nach dem KSchG ist jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Hierbei kommt es nicht auf eine bestimmte Betriebsgröße, ein Mindestkapital oder eine sonstige Mindestorganisation an. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.
Unternehmer sind nach der Rechtsprechung unter anderem Angehörige freier Berufe (beispielsweise Rechtsanwälte), Gewerbetreibende (z. B. Tankstellenpächter, Bauunternehmer, Gastwirte, Immobilienmakler) sowie – unabhängig von der Betriebsgröße – Land- und Forstwirte.
Eine Definition des Konsumenten fehlt im Gesetz, sodass er „negativ“ zu umschreiben ist. Demnach ist Konsument jeder, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.