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Was ist ein Kosten­vor­anschlag?

Unter einem Kostenvoranschlag versteht man die Be­­rechnung der mutmaßlichen Kosten eines Werkes. 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 05.11.2025

Kennzeichnend für einen Kostenvoranschlag ist die detaillierte Aufgliederung des voraussichtlichen Gesamtpreises des Werkes nach Arbeitskosten, Materialkosten und sonstigen Kosten, die dem Besteller eine Übersicht über Art und Umfang der Leistung und die Richtigkeit der Gesamtforderung ermöglicht. Je nachdem, ob sich der Kostenvoranschlag eines Unternehmers an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer richtet, können sich hinsichtlich Kostenüberschreitungen und Entgeltlichkeit unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. 

Da Kostenvoranschläge vor Vertragsabschluss in Auftrag gegeben werden, kommt eine Regelung in den AGB zu spät. Eine vertragliche Vereinbarung über Unverbindlichkeit bzw. Entgeltlichkeit des Kostenvoranschlages hat daher unbedingt vor dessen Erstellung zu erfolgen.

  • Kostenvoranschläge gegenüber Verbrauchern sind verbindlich und unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde. 
  • Kostenvoranschläge gegenüber Unternehmern sind im Zweifel unverbindlich und entgeltlich. 

Eine ausdrückliche vertragliche Regelung hilft, Rechtsun­sicherheiten zu vermeiden.