Was ist neu in der Fachkräfteverordnung 2026?
Die Fachkräfteverordnung sieht 64 bundesweit geltende Mangelberufe (bisher 81) und darüber hinaus zahlreiche regionale Mangelberufe für die Bundesländer vor.
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In Salzburg stehen zum Beispiel Maurer, Friseur und Kellner auf der Liste. Die Verordnung ist am 1.1.2026 in Kraft getreten. Bei Erreichen der erforderlichen Punkte kann in einem der Mangelberufe eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragt werden.
Die Fachkraft aus dem Drittland muss eine abgeschlossene Ausbildung in einem Mangelberuf nachweisen können, die mit einem Lehrabschluss vergleichbar ist. Eine formale Gleichstellung bzw. Gleichhaltung mit einer inländischen Berufsausbildung ist außer bei den reglementierten Berufen nicht erforderlich. Laut herrschender Judikatur liegt die Vergleichbarkeit jedoch nicht bei ausländischen Ausbildungen vor, die kürzer als zwei Jahre dauern. Da durch die Aufnahme in die Mangelberufsliste der Bedarf bereits belegt ist, entfällt bei Fachkräften in Mangelberufen die Arbeitsmarktprüfung (Ersatzkraftverfahren). Insgesamt sind bei maximal 90 anrechenbaren Punkten in den Bereichen Berufsausbildung, ausbildungsadäquate Berufserfahrung, Alter sowie Sprachkenntnisse (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch) mindestens 55 Punkte zu erreichen. Bei der Entlohnung müssen der Kollektivvertrag sowie eine betriebsübliche Überzahlung gewährleistet sein.
Beim Servicepoint Ausländerbeschäftigung (sozialpolitik@wks.at) erhalten Sie alle Informationen und Unterstützung rund um die Rot-Weiß-Rot-Karte.