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Was Unternehmen beim Import von Waren beachten müssen

Unter Import versteht man das Verbringen von Waren in das Zollgebiet der EU. Alle Importe aus Drittstaaten unterliegen der zollrechtlichen Einfuhrabfertigung, auch in Fällen, wo kein Zoll zu zahlen ist.

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Aktualisiert am 14.09.2024

Die Vorschriften für den Import in die EU bzw. nach Österreich sind vielfältig und stellen Unternehmerinnen und Unternehmer oft vor Herausforderungen. Diese Checkliste dient als Hilfestellung für Erstimporteure und beschreibt die verschiedenen Schritte des Einfuhrprozesses.

1. Marktsondierung

Als Erstes muss der ideale Liefermarkt gewählt werden. Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA unterstützt Unternehmen bei der Marktsondierung und organisiert regelmäßig Networking-Veranstaltungen. Die Durchführung folgender Schritte hilft Ihnen bei der Entscheidung:

  • Bewertung der interessanten Länder und Vergleich der Wettbewerbsfähigkeit potenzieller Lieferanten (z. B. Preisvergleich, einschließlich Einfuhrkosten wie Zölle und Transportkosten)
  • Ermittlung von Geschäftspartnern/Lieferanten
  • Suche nach Unterstützung bei den Formalitäten

2. Bewertung der Einfuhr­be­dingungen und Ermittlung der Zollabgaben

Grundlage für die Höhe der Einfuhrabgaben sowie der Einfuhrmodalitäten sind das Ursprungsland der Ware und die 10-stellige Zolltarifnummer, deren Ermittlung Fachkenntnisse über das einzuführende Produkt verlangt. Folgende Schritte sollten vor dem Import durchgeführt werden:

  • Ermittlung der Höhe der Einfuhrabgaben
  • Prüfung, ob die EU ein Handelsabkommen mit dem Exportland geschlossen hat
  • Berechnung des Zollwerts für die Bemessungsgrundlage der Einfuhrabgaben
  • Prüfung, ob Einfuhrbeschränkungen oder -verbote gelten
  • Ermittlung von Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und technischen Anforderungen in der EU
  • Überprüfung der Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften in der EU und Sicherstellung, dass das Produkt den Anforderungen entspricht

3. Organisation des Transports

Speditionen führen nicht nur z. B. den Transport durch, sondern bieten auch als Dienstleister die Einfuhrzollabfertigung an. Bei Eigentransporten sollte auf diese Dienstleistung zurückgegriffen werden und auf die zwingende Gestellungspflicht der Ware an der EU-Eingangszollstelle geachtet werden:

  • Festlegung der Verantwortlichkeiten von Verkäufer und Käufer für die Lieferung, Versicherung und Beförderungsart der Waren im Rahmen des Kaufvertrages mit Incoterms
  • Organisation des Transportprozesses

4. Vorbereitung für die Zollabfertigung

Zur Überführung von Waren in ein Zollverfahren bedarf es einer elektronischen Zollanmeldung und der Vorlage bestimmter Warenbegleitdokumente:

  • Beantragung der EORI-Nummer über das Portal Zoll/Customs Decisions Austria (seit 6. Juni 2024)
  • Berücksichtigung eventueller zusätzlicher Meldepflichten
  • Zollanmeldung bei der nationalen Zollbehörde
  • Vorlage notwendiger Warenbegleitdokumente: Handelsrechnung, Beförderungspapiere, Ursprungszeugnis oder bei Handelsabkommen bestimmte Präferenznachweise