Was versteht man unter Ladendiebstahl?
Unter Ladendiebstahl versteht man einen einfachen Diebstahl im Sinne des Strafgesetzbuchs (§ 127 StGB), der z. B. in Selbstbedienungsläden stattfindet, ohne dass qualifizierende Elemente vorliegen (z. B. Wert der gestohlenen Sachen über 5.000 €, Einbruch, Einsatz von Waffen, räuberischer Diebstahl, gewerbsmäßiger Diebstahl oder Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung).
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Einfacher Diebstahl kann mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden. Täuscht der Täter das Personal des Unternehmers, etwa durch Austausch von Preisetiketten, kann das Betrug sein. Der Strafrahmen ist derselbe wie beim Diebstahl.
Wird eine Sache geringen Wertes (maximal 100 €) aus Not, Unbesonnenheit oder zur Befriedigung eines Gelüstes gestohlen, kann das eine Entwendung sein. Diese Tat kann mit bis zu einem Monat Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 60 Tagessätzen bestraft werden. Wird der Täter auf frischer Tat ertappt, hat der Geschädigte das Recht, den Verdächtigen auf angemessene Weise bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Es muss sofort die Polizei verständigt werden, die dann über die weitere Vorgehensweise entscheidet.