Wie erfolgt eine Registrierung als Stammsaisonier?
Alle Personen, die in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils mindestens drei Monate (90 Tage) in drei Jahren als Saisoniers im Fremdenverkehr oder in der Land- und Forstwirtschaft gearbeitet haben, können sich ab 1.1.2026 beim AMS als Stammsaisoniers registrieren lassen.
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Die Einspielung in das System des AMS erfolgt im Jänner automatisch. Es handelt sich dabei um ein dynamisches System. Das heißt, es kommen jedes Jahr neue Stammsaisoniers dazu.
- Antrag erforderlich: Voraussetzung für den Status als Stammsaisonier ist, dass ein Antrag gestellt wird. Ohne Antrag kann keine Registrierung vorgenommen werden.
Für eine Berücksichtigung der Jahre 2020 bis 2024 müsste der Antrag bis 31.12.2025 gestellt werden.
Der Antrag kann bei jeder regionalen Geschäftsstelle des AMS oder per Mail unter afz.salzburg@ams.at
gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie auf www.ams.at (siehe QR-Code).
Antragsteller ist immer die Person selbst, auch die Betriebe können in Vertretung der Person einen Antrag stellen. Die Bestätigung über die Registrierung als Stammmitarbeiter erhält der Ausländer selbst.
Wenn Personen in beiden Wirtschaftszweigen (Fremdenverkehr und Land- und Forstwirtschaft) die Voraussetzungen erfüllen, können auch zwei Anträge auf Registrierung gestellt werden.
- Schnelleres und einfacheres Verfahren: Bei bestehendem Status als Stammsaisonier ist keine Arbeitsmarktprüfung (Ersatzkräfteverfahren) notwendig, es erfolgt keine Anrechnung.